Wohnen wird teurer – Auch Unna bereitet Rückkehr zur einheitlichen Grundsteuer vor

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Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Was sich längst abzeichnete, ist jetzt Fakt. Auch in Unna muss die Politik neu über die Grundsteuer beraten und mit allergrößter Wahrscheinlichkeit due Abgabe für Wohngrundstücke deutlich anheben. Wie s schon alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis.

Vor zwei Monaten wurden rund 17.500 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 an Unnas Grundeigentümer verschickt.

Die Bescheide wiesen in diesem Jahr eine Besonderheit auf:

„Die Grundsteuer B wird im Interesse der Steuerpflichtigen für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt“,

informierte die Stadt.

Hintergrund war die derzeit noch unklare Rechtslage rund um die Hebesatzdifferenzierung für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Jetzt hat als letzte Stadtverwaltung im Kreis Unna auch das hiesige Rathaus die Hoffnung begraben, mit seiner differenzierten Steuerbemessung durchzukommen, um den Hebesatz für Wohngrundstücke bei 843 v.H. zu belassen. Fast alle anderen Kommunen im Kreis haben längst auf Vierstelligkeit oder knapp darunter erhöht.

Das dürfte jetzt auch in Unna kommen.

Wie berichtet, hatte sich die Kreisstadt für unterschiedliche Hebesätze zwischen den beiden Grundstücksarten entschieden – das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jedoch just diese Differenzierung Ende letzten Jahres mehreren Städten um die Ohren geschlagen, so auch Unnas großen Nachbarstädten Dortmund und Hamm.

Begründung: Die unterschiedliche Bewertung der beiden Grundstücksarten verstoße gegen die Steuergerechtigkeit.

Bis ein gerichtliches Grundsatzurteil zu dieser Streitfrage vorliegt, bucht die Stadt den Grundsteuer B-Betrag nicht ab. Das erfolgt erst dann, wenn die Hebesatzfrage geklärt ist.

Das muss der Stadtrat am 22. April entscheiden.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke wurde mit der Reformierung der Grundsteuer in Unna nicht angehoben – er beträgt unverändert 843 v. H., was nun nicht mehr zu halten sein dürfte, sollen der Stadt nicht erhebliche Einnahmen wegbrechen.

Denn sie muss Nichtwohngrundstücke gleich behandeln wie Wohngrundstücke. Werden beide auf 843 Punkte gesetzt, brechen der Stadt Millionen Einnahmen weg.

Die Städte Bergkamen, Schwerte und Kamen reagierten jüngst mit deutlichen Anhebungen der Grundsteuer B.

In Fröndenberg hingegen entschied der Rat schon im Vorjahr eine einheitliche Anhebung auf über 1000 v. H.

Bescheid über die Grundsteuer B in Unna. Der Hebesatz von 843 v. H. liegt inzwischen nicht mehr unter den Top 3 im Kreis, sondern im Mittelfeld. (Foto Red.)

In Unna werden aufgrund der vorläufigen Aussetzung der Grundsteuer B in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 32,12 Mio. Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2025: rund 50,06 Mio. Euro inklusive Grundsteuer B).

Am Donnerstag Abend, 19. 3., schickte die Rathaus-Pressestelle ein langes Erklärstück zur Grundsteuer.

„Warum gibt es überhaupt eine Grundsteuerreform?

Die Reform geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Das damalige System wurde für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin mussten bundesweit neue Berechnungsgrundlagen geschaffen werden. Die Finanzämter haben neue Grundsteuermessbeträge festgelegt. Die Höhe der Grundsteuer ergibt sich aus diesen Messbeträgen und dem Hebesatz, den jede Kommune festlegt.

Welche Lösung hatte Unna ursprünglich beschlossen?

Weder auf die Reform noch auf die Steuermessbeträge hatte die Stadt Einfluss. Rahmengebend war für sie, die Wohnnebenkosten stabil zu halten und Belastungssprünge, die sich aus der Grundsteuerreform ergeben, zu verhindern.

Der Stadtrat hatte deshalb im Dezember 2024 eine Differenzierung der Hebesätze beschlossen.

Für Wohngrundstücke blieb es bei dem bisherigen Hebesatz in Höhe von 843 v.H., für Nichtwohngrundstücke wurde ein differenzierter Hebesatz in Höhe von 1.679 v.H. festgelegt.

Dadurch erfolgt in der Gesamtbetrachtung weder eine Mehrbelastung der Steuerpflichtigen noch erzielte die Stadt höhere Einnahmen.

Durch die Anwendung der differenzierenden Hebesätze wurden die Wohngrundstücke in Folge der Grundsteuerreform erheblich weniger belastet als es bei der Anwendung eines vom Land NRW mitgeteilten, aufkommensneutralen einheitlichen Hebesatzes von 1.067 v.H. der Fall gewesen wäre.

Trotz des erhöhten Hebesatzes von 1.679 v.H. wurden auch Nichtwohngrundstücke insgesamt nicht stärker belastet, da der Steuermessbetrag insgesamt um 50 Prozent gemindert wurde.

Warum wird diese Regelung jetzt wieder in Frage gestellt?

Mehrere Klagen gegen die Differenzierung wurden vor Gericht verhandelt. Die Urteile der Verwaltungsgerichte in Gelsenkirchen und Düsseldorf haben zu erheblichen rechtlichen Unsicherheiten geführt.

Vor diesem Hintergrund sieht die Stadt aktuell keine rechtssichere Grundlage mehr, um an den unterschiedlichen Hebesätzen festzuhalten.

Was bedeutet das konkret?

Die Stadt bereitet derzeit die Rückkehr zu einem einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B vor. Wie hoch dieser Hebesatz ausfallen wird, wird Gegenstand der politischen Beratungen in den nächsten Wochen sein. Die Entscheidung darüber fällt der Rat am 22. April.

Wann muss die Grundsteuer gezahlt werden?

Aufgrund der unklaren Rechtslage wurde die Grundsteuer B in den Anfang 2026 verschickten Bescheiden zu den Grundbesitzabgaben zunächst nicht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt nach der politischen Entscheidung über den neuen Hebesatz durch einen separaten Bescheid.

Die zunächst ausgesetzte Grundsteuer wird dann nachträglich erhoben: Die erste Rate wird zusammen mit der zweiten Rate am 15. Mai 2026 fällig.

Wird die Stadt durch die Änderungen mehr Geld einnehmen?

Nein. Die Stadt verfolgt weiterhin das Ziel der Aufkommensneutralität. Das bedeutet: Die Einnahmen aus der Grundsteuer sollen insgesamt nicht steigen.

Was für Wohngrundstücke mehr gezahlt wird, wird für Nichtwohngrundstücke weniger gezahlt.

Angesichts eines Haushaltsdefizits von aktuell 23,4 Millionen Euro ist die Stadtverwaltung zwar finanziell stark gefordert – dennoch geht es ausdrücklich nicht darum, jetzt zusätzliche Einnahmen zu erzielen.“

Quellen: Stadt Unna / Archiv RB

5 KOMMENTARE

  1. Die Aussage:“..was kreisweit inzwischen Mittelfeld ist. Mehrere kleinere Kommunen (Kamen, Fröndenberg, Bönen) haben bereits auf über 1000 Punkte erhöht.“, sagr nichts anderes aus, als das ein Vergehen nicht mehr so schlimm ist, weil andere es auch begehen. Das Vergehen richtet sich gegen steuerzahlende Bürger. Es soll die Steuergeldverschwendung kaschieren und die ausufernde Umverteilung finanzieren. Statt das Übel an der Wurzeln zu packen bedient man sich am Geld anderer. Diese Hofberichterstattung hat natürlich keinen journalistischen Anspruch und unterstützt wie der ÖRR eine politsche Gruppe. Damit schüren auch diese „Autoren“ die Politikverdrossenheit.

    • Sehr geehrter „Boomer25“, Sie können oder wollen offensichtlich nicht zwischen Bericht und Meinungsbeitrag unterscheiden. Wir berichten hier sachlich folgende Fakten: Die Grundsteuer B wird in Unna vorerst ausgesetzt, und in der Höhe liegt Unna inzwischen im Mittelfeld. Punkt, Fertig. Das sind schlicht und ergreifend Fakten, ob sie Ihnen oder uns gefallen oder nicht. Sie konstruieren daraus jedoch in einer abenteuerlichen Volte „Meinung“ und erwarten dabei absurderweise gleichzeitg von uns, dass wir leidige Tatsachen mit unserer Meinung vermischen, etwa formulieren, dass die Grundsteuer in Unna ohnehin schon exorbitant hoch sei, und dass wir dann genau das tun, was Sie den Ihnen verhassten ÖRR vorwerfen – Meinungsmache -, mit denen Sie uns absurderweise zugleich noch in einen Topf werfen. Merken Sie das eigentlich selbst?
      Unser Tipp für Sie: Lesen Sie uns nicht, ärgern Sie sich nicht und verschwenden Sie zugleich nicht unsere von Ihnen nicht bezahlte Zeit damit, Selbstverständlichkeiten zu erklären. Btw, im Gegensatz zum ÖRR finanzieren Sie den Rundblick nicht zwangsweise, können ihn daher einfach nonchalant links liegen lassen.
      Ein schönes Wochenende. Lesetipp: Die Basics der journalistischen Darstellungsformen.

  2. Das Paradoxon verschärft sich – je ärmer die Kommune, je mehr Transferleistungsempfänger, je mehr Stadtbild (Menschen in Badeschlappen), desto teurer wird das Leben dort. Das Leben im EFH durch immer neue Vorschriften unrentabel machen, durch absurde Klimaziele, die niemanden voranbringen, durch hohe Grundsteuern – für viele bedeutet dies eine drohende kalte Enteignung, mit der ja das Grünen-Ökosystem immer schon geliebäugelt hat. Enteignung natürlich deshalb, da Menschen in zunehmendem Alter keine Kredite für die Investition (genauer: das wegzuwerfende Geld) bekommen.

  3. Was hat das Verwaltungsgericht denn nun beanstandet: die Differenzierung der Hebesätze bei Wohn- und Nichtwohngrundstücken? Oder wie Sie schreiben: dass die unterschiedliche Bewertung der beiden Grundstücksarten gegen die Steuergerechtigkeit verstoße?
    Der Hammer ist, dass die jetzt von den Gerichten beanstandete Differenzierung vorab vom Land NRW empfohlen wurde, obschon Verfassungsrechtler vor der Anwendung gewarnt hatten. Besten Dank auch an „unseren“ Finanzminister, Herrn Optendrenk.

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