Von 667 auf 995: Bergkamener bekommen nun endgültige Grundsteuerbescheide mit rückwirkender Gültigkeit

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Die Grundsteuer B in Bergkamen kratzt haarscharf an der Vierstelligkeit. Jetzt werden die endgültigen Bescheide verschickt.

Vor genau zwei Monaten begann die Stadt Bergkamen mit dem Versand der Grundbesitzabgabenbescheide. Diese waren vorläufig, warnte sie vor. Denn:

„Zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung lag noch kein Ratsbeschluss über die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 vor.“

Offen war die Frage, ob die Abgabe für die Immobilieneigentümer auf über 1000 Punkte drastisch angehoben werden würde. Daher erfolgte die Festsetzung der Grundsteuer zunächst auf Grundlage der bisherigen Steuersätze (Grundsteuer A = 350% und Grundsteuer B = 670%).

Allerdings ist der darin ausgewiesene Betrag nur als vorläufig zu verstehen, unterstrich die Stadt vor:

„Es ist davon auszugehen, dass der Rat in absehbarer Zeit über die Grundsteuerhebesätze für 2026 entscheiden wird. Dabei ist mit einer rückwirkenden Anpassung zum 01.01.2026 zu rechnen.“

So ist es denn nun auch.

In den nächsten Tagen erhalten alle Grundstückseigentümer in Bergkamen neue Grundsteuerbescheide, gab die Verwaltung am 18. März bekannt.

„Grund dafür ist die Erhöhung der Hebesätze, die der Rat beschlossen hat. Diese gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.“

Die neuen Sätze betragen:

  • 520 % (Grundsteuer A)
  • 995 % (Grundsteuer B)

Die Nachzahlung für das erste Quartal ist am 27.04.2026 fällig. Die weiteren Beträge werden auf die nächsten Termine im Jahr verteilt.

„Unser Tipp: Mit einem SEPA-Lastschriftmandat werden die Beträge bequem automatisch abgebucht. Den Vordruck finden Sie auf www.bergkamen.de⁠“, bietet das Rathaus an. Es betont:

„Wichtig: Es ändert sich nur die Grundsteuer. Alle anderen Abgaben bleiben wie bisher.“

Weiterhin enthalten die Bescheide einen Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels. „Die Teilnahme an der Umfrage ist inzwischen verpflichtend. Nachfragen hierzu sind an den Kreis Unna zu stellen“, so die Stadt.

Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramts telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:
Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Bange, Telefon 02307/965-471
Grundbesitzabgaben: Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306
Herr Maaz, Telefon 02307/965-307
Herr Wittky, Telefon 02307/965-382
Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Quelle PM Stadt Bergkamen

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