Prügeleien in DO-Nord und Lünen: Baseballschläger konfisziert, Machete gemeldet – Gefährderansprachen

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Faust, Gewalt - Symbolbild, Quelle Rinke

Zu einer Schlägerei mit einem halben Dutzend Beteiligten rückte am Mittwochabend, 25. Februar, gegen 18:15 Uhr die Dortmunder Polizei zur Zimmerstraße in der Nordstadt aus.

Gemeldet wurden auch gefährliche Gegenstände, die zum Einsatz gekommen seien – konkret ein Baseballschläger und eine Machete.

Beim Eintreffen fanden die Einsatzkräfte vier sich prügelnde Männer vor. Zwei waren bereits verletzt. „Durch das schnelle und konsequente Einschreiten konnten weitere Straftaten verhindert werden“, lobt ein Polizeisprecher seine Kollegen.

Bei zwei Anwesenden konnte eine Tatbeteiligung zunächst nicht ausgeschlossen werden. Alle sechs Männer im Alter zwischen 19 und 35 Jahren wurden festgenommen.

Da den Einsatzkräften Hinweise vorlagen, dass bei der Prügelei eine Machete und ein Baseballschläger eingesetzt worden waren, wurde der Nahbereich abgesucht.

Unter einem geparkten Pkw wurde ein Baseballschläger gefunden. Die weitere Suche nach einer Machete verlief ergebnislos.

Der Baseballschläger wurde sichergestellt.

Für die sechs Männer ging es zur Polizeiwache. Zwei (26 und 34 Jahre alt) wurden erkennungsdienstlich behandelt. Da die besonderen Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft nicht vorlagen, wurden alle sechs Männer nach einer „Gefährderansprache“ aus der Polizeiwache entlassen. Die Ermittlungen zu den Hintergründen laufen.

Die Polizei leite ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein.

Keine Stunde später folgte auf einem Parkplatz vor einem Schnellrestaurant an der Engelswiese in Lünen eine weitere Schlägerei mit diesmal vier Verletzten.

Gegen 19 Uhr machten Zeugen die Beamten der Polizeiwache Lünen auf Streitigkeiten einer Personengruppe auf einem angrenzenden Parkplatz aufmerksam.

Vor Ort stellten die Einsatzkräfte eine körperliche Auseinandersetzung zwischen drei Männern (55 Jahre, 31 Jahre und 22 Jahre alle aus Lünen) und einer Frau (24 Jahre aus Lünen) fest.

Dabei wurden alle vier Personen leicht verletzt und mussten in Krankenhäusern behandelt werden. „Durch das schnelle und konsequente Einschreiten konnten die Polizeibeamten weitere Straftaten unterbinden“, betint der Polizeisprecher auch hier.

Nach ersten Erkenntnissen waren familiäre Streitigkeiten der Hintergrund. Daher führten die Polizeibeamten auch hier vor Ort mehrere Gefährderansprachen.

(Quelle Polizei DO)

§ 29
Gefährderansprache und -anschreiben, Gefährdetenansprache (Polizeigesetz)

(1) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum die öffentliche Sicherheit stören wird, kann die Polizei diese Person über die geltende Rechtslage informieren und ihr mitteilen, welche Maßnahmen die Polizei im Fall einer bevorstehenden oder erfolgten Störung ergreifen wird. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die Person ansprechen (Gefährderansprache) oder anschreiben (Gefährderanschreiben).

(2) 1Rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass eine Person in einem überschaubaren Zeitraum eine Straftat begehen oder zu ihrer Begehung beitragen wird, die sich gegen Leib, Leben, Freiheit, die sexuelle Selbstbestimmung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder bedeutende fremde Sach- oder Vermögenswerte richtet, kann die Polizei andere Personen hierüber informieren, sofern diese als Opfer der drohenden Straftat in Betracht kommen oder deren Kenntnis von der drohenden Straftat aus anderen Gründen unbedingt erforderlich ist. 2Zu diesem Zweck kann die Polizei die betroffenen Personen ansprechen (Gefährdetenansprache).

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