Über 200 Tempoverstöße ahndeten Polizisten der Kreispolizeibehörde Unna am heutigen Freitag (20.02.2026) bei konzertierten Tempo- und Straßenverkehrskontrollen im gesamten Kreisgebiet. Der Einsatz, der um 6 Uhr früh begann und bis 14 Uhr am frühen Nachmittag dauerte, stand unter dem Motto „UNverletzt“, teilte Polizeipressechef Bernd Pentrop nach Beeindigung der Kontrollen mit.
Über 200 kontrollierte Fahrerinnen und Fahrer hatten es in der ersten Tageshälfte zu eilig. Konkret listete die Polizei 203 Geschwindigkeitsverstöße auf.
„Trauriger Spitzenreiter war ein PKW-Fahrer in Unna mit einer Überschreitung von 27km/h. Erlaubt waren 30 km/h.“
Wo dieser unrühmliche Spitzenreiter geblitzt wurde, erwähnt Pentrop nicht, Nachfragen unserer Redaktion waren aufgrund des Freitagnachmittags nicht mehr möglich (Feierabend der Pressestelle).
Drei Strafanzeigen kassierten Verkehrsteilnehmer wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Und die „Anzeige des Tages“ fing sich ein Zeitgenosse ein, der während einer Verkehrskontrolle in Kamen aus einem vorbeifahrenden Auto heraus die Hand herausstreckte und in Richtung der beiden Polizisten den Mittelfinger hochreckte.
Für den „Stinkefinger“ kann sich der Betreffende nun auf eine Strafanzeige wegen Beleidigung zweier Polizeibeamter einstellen.
Welche Strafen drohen bei verbalen Entgleisungen und deftige Gesten?
Es gibt keinen einheitlichen Strafkatalog. Der Geldbetrag wird in Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz ist der 30. Teil eines Monatsnettoeinkommens, weiß der ADAC.
Das heißt, je mehr der Verurteilte verdient, desto mehr zahlt er. Ex-Fußballer Stefan Effenberg musste vor einigen Jahren für ein „A…loch“ gegenüber einem Polizeibeamten 10.000 Euro Strafe zahlen.
Im Normalfall werden Beleidigungen im Straßenverkehr mit 20 bis 30 Tagessätzen bestraft. Eine Besonderheit: Haben sich zwei Streithähne während ein und derselben Auseinandersetzung gegenseitig beschimpft, kann das Gericht die Ausfälligkeiten gegeneinander aufrechnen und beide freisprechen (§ 199 StGB).
Punkte in Flensburg gibt es für solche Beschimpfungen nicht mehr. Mit der Systemreform 2014 ist diese zusätzliche Bestrafung entfallen.
Polizeibeamte beklagen immer öfter, dass der Respekt für die Beamten abnimmt und heftige emotionale Reaktionen, z.B. bei Verkehrskontrollen, zunehmen.
Entgegen landläufiger Meinung wird die Beleidigung eines Beamten nicht härter bestraft als die einer Privatperson. Der Unterschied: Polizisten und Politessen erstatten meist zusammen mit ihrem Dienstvorgesetzten Anzeige.
Aber nicht jede Entgleisung ist strafbar. Ein „Das ist doch Korinthenkackerei“ zu einem Gemeindebeamten, der einen Strafzettel ans Auto klemmte, blieb kostenlos; der Autofahrer wurde freigesprochen. Hier überwog laut Urteil das Grundrecht, seine Meinung frei zu äußern. Ein Gericht erlaubte auch „Sie können mich mal …“ im Sinne von „Lass mich in Ruhe“. „Oberförster“, „Bulle“ (je nach Kontext) und „Wegelagerer“ werteten andere Richter ebenfalls nicht als Beleidigung.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt es nicht nur auf den ehrverletzenden Wortlaut der Äußerung an. Für die Strafbarkeit einer Äußerung muss eine Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit des Schimpfenden und dem Persönlichkeitsrecht des Opfers erfolgen.
Dabei wird auch berücksichtigt, in welchem sachlichen Zusammenhang die Äußerung fällt. Die Meinungsfreiheit muss, so das Bundesverfassungsgericht, jedoch „stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt“.
Beispiele: Geldstrafen nach Beschimpfungen
Einmal in Rage, vergessen viele Autofahrer offenbar ihre Kinderstube: Mit „Drecksvieh“ beschimpfte ein aufgebrachter Verkehrsteilnehmer einen anderen. 700 Euro Geldstrafe waren da fällig. Für „Schlampen, ihr elendigen!“ gegenüber einer Politesse waren 1000 Euro fällig, für „A…loch, Vollidiot, Depp, Hundskrüppel“ zusammen 1200 Euro.
Ein Autobesitzer, der einen Lkw-Fahrer mehrfach als „Hurensohn“, „Bastard“, „Hurenbock“ tituliert hatte, zahlte 1600 Euro. Ein Polizist muss sich auch nicht als „Clown“ oder „Mädchen“ beschimpfen lassen, ebenso wenig als „Verbrecher“ oder „begnadeter Vollpfosten“. Beleidigend können in diesem Zusammenhang auch Pkw-Aufkleber sein.
Eine Politesse fühlte sich von dem Sticker „Fick dich, Zettelpuppe“ verunglimpft. Der Autobesitzer musste dafür 600 Euro Strafe zahlen.
Was kostet wie viel? So entschieden die Gerichte:
Diese Beleidigungen haben 1000 Euro gekostet
- „A…loch“, „Drecksau“
- „Wichser“, „Sch…wichser“,
- „Blöde Schlampe“, „alte Schlampe“
- „Schlampen, ihr elendigen!“
- „Sie haben den totalen Knall“
- „Sie sind blöd im Kopf“
- „Verbrecherin“, „blöde Kuh“
- „A…loch“ plus Stinkefinger zeigen
- Stinkefinger plus Nötigung, in Form von Überholen und Ausbremsen. Zur Geldstrafe kam ein Monat Fahrverbot
Diese Schimpfwörter blieben straffrei
- „Sie können mich mal …“
- „Oberförster“, „Wegelagerer“ oder „komischer Vogel“ zu einem Polizisten
- „Leck mich am A…!“ (im schwäbischen Sprachgebrauch)
- „Das ist doch Korinthenkackerei“ (im Streit um Parkknöllchen)
- „Parkplatzschwein“ zum Falschparker



































