Auch im Januar begrüßte der Kreis Unna wieder Neubürgerinnen und Neubürger – diesmal sogar eine dreistellige Zahl, was selten vorkommt.
101 Frauen und Männer aus den unterschiedlichsten Herkunftsländern erhielten nun den deutschen Pass. Die meisten kommen wie in den beiden Vormonaten aus der Türkei (28). Auf dem zweiten Platz hat Russland mit 12 Neubürgern erstmals Syrien (10) abgelöst.

19 der 101 Neubürger wohnen in Schwerte, 18 in Bergkamen und 16 in Kamen. Die anderen Herkunftsländer sowie die Verteilung der Neubürgerinnen und Neubürger auf die einzelnen Städte und Gemeinden:

Einbürgerung – so informiert das BAMF darüber
Voraussetzungen
- seit fünf Jahren gewöhnlicher und regelmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- geklärte Identität und Staatsangehörigkeit: Sie müssen Angaben zu Ihrer Identität und Staatsangehörigkeit machen und diese nachweisen können, beispielsweise durch die Vorlage eines amtlichen Identitätsdokuments (z.B. Reisepass) oder durch Vorlage geeigneter amtlicher Urkunden
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
- Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges
- unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Aufenthaltserlaubnis nach Schweiz-EU-Abkommen, eine Blaue Karte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
- Unterhaltsfähigkeit: Sie müssen in der Lage sein, Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Inanspruchnahme von Bürgergeld oder anderer Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII zu bestreiten
- keine Verurteilung wegen einer Straftat
- ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland – der Nachweis erfolgt in der Regel durch das erfolgreiche Absolvieren des Einbürgerungstests.
Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern (BMI): Einbürgerung.
Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich. Eine individuelle Auskunft und Beratung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde.
Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, haben Sie keinen Anspruch auf Einbürgerung.
Möglich ist allerdings die Ermessenseinsbürgerung. Das heißt, die Einbürgerungsbehörde kann der Einbürgerung zustimmen, wenn ein öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht und einige Mindestanforderungen erfüllt sind.
Regelung für Kinder
Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit und können gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt.
Der Einbürgerungstest
Durch die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest können Sie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland nachweisen, die Sie benötigen, um sich in Deutschland einbürgern zu lassen.“
Quelle BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge



































