Der Preis für diese Flugreise verdoppelte sich dann eben mal für die junge Dame. Sie hatte offenbar nicht auf dem Schirm gehabt, dass bei einer Auslandsreise die grenzpolizeiliche Ausreisekontrolle fällig wird und dabei auch offene Haftbefehle auffliegen.
Besagte junge Dame, eine 26-jährige Serbin, erschien am Freitag (30. Januar) gegen 09:30 Uhr zur grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges nach Nis (Serbien). Bei der Überprüfung ihres serbischen Reisepasses stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Göttingen fest.
Das Göttinger Amtsgericht hatte gegen die 26-Jährige einen Haftbefehl von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro, ersatzweise 23 Tage Freiheitsstrafe, wegen Betrugs erlassen. Offen war nun eine Restzahlung von 1795 Euro inklusive Verfahrenskosten.
Die junge Frau wurde erst einmal festgenommen und zur Dienststelle gebracht. Dort erklärte sie: „Ich kann zahlen!“ Nicht sie selbst konnte die fast 1800 Euro allerdings in der Wache auf den Tisch blättern, sondern der Betrag musste erst von einem Freund der jungen Frau zum Flughafen gebracht werden.
Bis dieser mit dem Geld vor Ort erschienen war, um die 26-Jährige auszulösen, war der Flieger nach Nis längst ohne sie gestartet. Als freie Frau durfte sie die Dienststelle verlassen. Ihr Wohnort ist Garbsen, ob sie dorthin zurückkehrte, bleibt offen.
Quelle Bundespolizei Dortmund



































