Abflug auf Sommerreifen – BMW-Sportwagenfahrer verursacht auf der A2 90.000 € Schaden – Zwei Verletzte

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Symbolbild, Archiv RB

Das war ein Abflug mit Folgen.

Am Samstagmittag, 24. Januar gegen 13 Uhr wurden auf der A2 in Höhe des Rastplatzes „Stettin“ bei einem Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen zwei Menschen zum Glück nur leicht verletzt. Es herrschten Temperaturen leicht über dem Gefrierpunkt, die Fahrbahn war feucht. Der Unfallverursacher, ein 27-jähriger Mann aus Castrop-Rauxel, war mit seinem Sportwagen auf Sommerreifen unterwegs.

„Ersten Erkenntnissen zufolge fuhr der Mann mit seinem leistungsstarken BMW auf dem linken Fahrstreifen der A2 in Richtung Hannover. In der langgezogenen Rechtskurve auf Höhe des Rastplatzes „Stettin“ begann der BMW zu schlingern“, berichtet ein Polizeisprecher.

Der 27-Jährige verlor schließlich die Kontrolle über sein Fahrzeug und krachte vor die Betonschutzwand. Das Auto drehte sich mehrfach um die eigene Achse und stieß mit dem Lkw eines 58-jährigen Berliners zusammen. Beide Fahrzeuge kamen auf dem Seitenstreifen zum Stehen.

Ein 28-jähriger BMW-Fahrer aus Hilden befand sich mit etwas Abstand dahinter. Er bremste stark ab. Dadurch stieß auch er mit der Betonschutzwand zusammen und kam auf dem linken Fahrstreifen zum Stehen.

Alle Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Die beiden jüngeren Männer verletzten sich leicht.

Der geschätzte Sachschaden beläuft sich auf rund 90.000 Euro.

Während der Unfallaufnahme stellten die Einsatzkräfte fest, dass der Sportwagen mit Sommerreifen ausgestattet war, deren Profiltiefe nur geringfügig über dem gesetzlich vorgeschriebenen Minimum von 1,6 mm lag. Ob die Reifen in Kombination mit den winterlichen Temperaturen und der leicht feuchten Fahrbahn ursächlich für den Verkehrsunfall waren, ist nun Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Die Polizei Dortmund warnt:

„Der Frühling ist noch nicht in Sicht. Auch in den kommenden Wochen müssen sich Verkehrsteilnehmer auf Temperaturen um den Gefrierpunkt einstellen. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte sind Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol Pflicht. Bei Missachtung drohen Autofahrerinnen und Autofahrern Bußgelder zwischen 60 Euro (ohne Unfall) und 120 Euro (mit Unfall) sowie ein Punkt im Fahreignungsregister. Ordnet ein Fahrzeughalter eine Fahrt an, obwohl das Fahrzeug nicht mit den für die Witterungsverhältnisse vorgeschriebenen Reifen ausgestattet ist, erwartet ihn ebenfalls ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.“

Quelle Polizei DO

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