Bergkamener stürzt betrunken mit Fahrrad und verletzt sich schwer

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Symbolbild - Fahrradzeichen

Alkoholisiert am frühen Samstagnachmittag (17.01.2026) auf dem Fahrrad: Gegen 14.00 Uhr passierte gestern ein schwerer Verkehrsunfall in Bergkamen.

Ein 41-Jähriger aus Bergkamen radelte auf dem Radweg der Bachstraße entlang, als er aus bislang ungeklärter Ursache stürzte.

Der 41-Jährige, bei dem ein deutlicher Alkoholgeruch in der Atemluft festgestellt werden konnte, wurde bei dem Verkehrsunfall schwer verletzt“, berichtet ein Polizeisprecher.

Stationäre Aufnahme in einem Krankenhaus war die Folge. Auf Grund der Alkoholisierung und des zusätzlichen Verdachts des Drogenkonsums wurden dem 41-Jährigen mehrere Blutproben entnommen. (Quelle KPB Unna

Welche Promillegrenze gilt fürs Fahrrad?

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad unterwegs ist, begeht eine Straftat. Man gilt dann als absolut fahruntüchtig.

Aber Achtung: Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen. Man gilt dann als relativ fahruntüchtig. Solche Ausfallerscheinungen sind zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien, das alkoholbedingte Verursachen eines Unfalls oder – wie im aktuellen Fall – Stürze.

Was droht ab 1,6 Promille?

Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte in Flensburg.

Was passiert mit dem Führerschein?

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Doch die Fahrlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an, dabei einer derart hohen Promillezahl die Vermutung besteht, dass ein Alkoholproblem vorliegen könnte.

Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er „nur“ alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg.

Auch wenn der Fahrradfahrer (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein. Das Radfahren kann jemandem sogar verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass er oder sie zukünftig wieder Alkohol trinken und dann Fahrrad fahren wird. (Quelle ADFC)

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