Stadt Unna verschickt „vorläufige“ Grundsteuerbescheide: Festsetzung erfolgt später – Bis dahin Lücke von 18 Mio. €

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Der Unna-Esel als Goldesel vor dem Rathaus. Foto Rinke

Die Grundbesitzabgabenbescheide 2026 für Unnaer Eigentümer sind auf dem Weg. Ab Freitag, 16. Januar 2026, werden rund 17.500 Bescheide über Grundbesitzabgaben für das Jahr 2026 verschickt, kündigt die Stadt Unna an.

Die Bescheide weisen in diesem Jahr eine Besonderheit auf:

„Die Grundsteuer B wird im Interesse der Steuerpflichtigen für das Jahr 2026 noch nicht festgesetzt“,

informiert die Stadt. „Die Festsetzung erfolgt im Laufe der nächsten Wochen mit einem gesonderten Bescheid.“

Hintergrund ist die derzeit noch unklare Rechtslage rund um die Hebesatzdifferenzierung für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.

Wie berichtet, hat sich die Kreisstadt für unterschiedliche Hebesätze zwischen den beiden Grundstücksarten entschieden – das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat jedoch just diese Differenzierung Ende letzten Jahres mehreren Städten um die Ohren geschlagen, so auch Unnas großen Nachbarstädten Dortmund und Hamm.

Begründung: Die unterschiedliche Bewertung der beiden Grundstücksarten verstoße gegen die Steuergerechtigkeit.

Bis ein gerichtliches Grundsatzurteil zu dieser Streitfrage vorliegt, bucht die Stadt Unna – ebenso wie z. B. auch die Stadt Bergkamen – den Grundsteuer B-Betrag nicht ab. Das erfolgt erst dann, wenn die Hebesatzfrage geklärt ist.

Der Hebesatz für die Grundsteuer B für Wohngrundstücke wurde mit der Reformierung der Grundsteuer in Unna nicht angehoben – er beträgt unverändert 843 v. H., was kreisweit inzwischen Mittelfeld ist. Mehrere kleinere Kommunen (Kamen, Fröndenberg, Bönen) haben bereits auf über 1000 Punkte erhöht.

Die Stadt Bergkamen will das laut Ratsbeschluss auch, wartet aber ebenso wie Unna noch das finale Gerichtsurteil ab und verschickt in diesen Wochen ebenfalls zunächst vorläufige Bescheide. Auch Kamen wartet noch ab.

In Fröndenberg werden hingegen die Grundbesitzabgabenbescheide seit Ende letzter Woche bereits mit der festgesetzten Höhe verschickt. Hier entschied der Rat schon im Vorjahr eine einheitliche Anhebung auf über 1000 v. H.

Bescheid über die Grundsteuer B in Unna. Der Hebesatz von 843 v. H. liegt inzwischen nicht mehr unter den Top 3 im Kreis, sondern im Mittelfeld. (Foto Red.)

In Unna werden aufgrund der vorläufigen Aussetzung der Grundsteuer B in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 32,12 Mio. Euro Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2025: rund 50,06 Mio. Euro inklusive Grundsteuer B).

Das Gesamtaufkommen entfällt dabei auf folgende Grundbesitzabgaben:

  • Grundsteuer A: 0,16 Mio. Euro
  • Schmutzwassergebühren: 11,01 Mio. Euro
  • Niederschlagswassergebühren: 13,85 Mio. Euro
  • Straßenreinigungsgebühren: 0,97 Mio. Euro
  • Müllabfuhrgebühren: 6,13 Mio. Euro
  • Summe Gebühren: 31,96 Mio. Euro

Weiterhin enthalten die Bescheide einen Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels. Die Teilnahme an der Umfrage ist inzwischen für Vermieter verpflichtend. Nachfragen hierzu sind an den Kreis Unna zu richten.

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben das Steueramt der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Unna Auskunft. Für viele Anliegen können die Bürgerinnen das Serviceportal der Kreisstadt unter der Adresse serviceportal.unna.de nutzen, etwa für die Beantragung und Änderung von Müllgefäßen, die An- und Abmeldung von Hunden zur Hundesteuer, die Erklärung zum Eigentumswechsel oder die Mitteilung von Zählerständen von Brauchwasseranlagen und zur Berücksichtigung von Abzugsmengen.

Bei weitergehenden Fragen, etwa zu Änderungen der Müllgefäße, bei Eigentumswechseln u.ä. berät das Steueramt der Kreisstadt Unna unter folgenden Telefonnummern (Zuständigkeit nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens):

A – Ka: Tel. (02303) 103 – 2204, Herr Tiede
Ke – Sch: Tel. (02303) 103 – 2205, Frau Irle-Strotmeyer
Se – Z: Tel. (02303) 103 – 2203, Frau Hinz

Bei Fragen zur inhaltlichen Gestaltung der Gebühren hilft das Kundenzentrum der Stadtbetriebe Unna weiter:
Tel. (02303) 103 – 7017, Herr Niederheidt
Tel. (02303) 103 – 7016, Frau Hüffer
Tel. (02303) 103 – 7013, Kundendialog

Für Beratungen stehen die Mitarbeiter montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr sowie montags bis donnerstags von 13.30 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung zur Verfügung.

„Erfahrungsgemäß ist in den ersten Wochen nach Versand der jährlichen Grundbesitzabgabenbescheide mit einer sehr starken Nachfrage im Steueramt zu rechnen, was die telefonische Erreichbarkeit des Steueramtes leider stark beeinträchtigt“, warnt die Stadt vor. „Für viele Anliegen bietet jedoch auch das Serviceportal viele Informationen und Erledigungsmöglichkeiten.“

Die Kreisstadt „bittet um Verständnis dafür, dass in dieser Zeit nicht alle Anliegen direkt und zeitnah bearbeitet werden können. Auch Mitteilungen, die dem Steueramt erst kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zugegangen sind, befinden sich teilweise noch in der Bearbeitung. Hier wird ebenfalls um Geduld gebeten.“

Quellen: Stadt Unna / Archiv RB

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