Kind durch explodierenden Böller auf Dortmunder Spielplatz schwer verletzt – Hinweise auf 14-jährigen Täter

0
298
(Spielplatz, Symbolbild - KI-generiert)

Auf einem Spielplatz in Dortmund ist am Samstagnachmittag (10.01.) ein Kind durch einen explodierenden Böller schwer verletzt worden.

Nach ersten Erkenntnissen hielten sich zwei Kinder (9 und 10) gegen 15 Uhr auf einen Spielplatz an der Wielandstraße auf. Dort wurden die beiden Jungen von einem Jugendlichen angesprochen, berichtet ein Polizeisprecher.

Der Jugendliche händigte dem Zehnjährigen einen Böller aus und entzündete ihn. Der Feuerwerkskörper detonierte anschließend in den Händen des Kindes.

Durch die Explosion erlitt der Zehnjährige schwere Verletzungen an beiden Händen sowie im Gesicht und dem Bauchbereich. Er wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Der Neunjährige suchte mit seinen Eltern ebenfalls eine Klinik auf.

Die Beamten leiteten ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein. Erste Ermittlungen ergaben Hinweise auf einen 14-jährigen Dortmunder. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Grundsätzlich gilt:

Privates Silvesterfeuerwerk ist nur zwischen dem 31. Dezember und dem 1. Januar erlaubt. Außerhalb dieses Zeitraums wird eine Ausnahmegenehmigung benötigt. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit nach dem Sprengstoffgesetz dar und werden mit einem Bußgeld geahndet.

Auch wenn Silvester vorbei ist: Die Polizei warnt eindringlich vor dem unsachgemäßen Gebrauch von Feuerwerkskörpern. Beachten Sie insbesondere die folgenden Hinweise:

– Feuerwerkskörper gehören nicht in Kinderhände! Schützen Sie ihre Kinder durch geeignete Kleidung und setzen Sie ihnen eine geeignete Schutzbrille auf! Lassen Sie die Kinder keine Sekunde aus den Augen und sprechen Sie mit ihnen im Vorfeld über die Gefahren! – Achten Sie bei Ihrem Silvester-Feuerwerk auf die BAM-Zulassung (Bundesamt für Materialforschung und -prüfung; www.bam.de)! Verwenden Sie keine Grau- oder Billigimporte! Verwenden Sie auf gar keinen Fall selbstgebaute Präparate! – Vorsicht bei Blindgängern! Diese auf keinen Fall ein zweites Mal zünden. Nähern Sie sich einem Blindgänger nicht sofort; warten Sie rund fünf Minuten und übergießen ihn dann mit zuvor bereitgestelltem Wasser.

Quelle Polizei Dortmund

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here