Bergkamener bekommen vorläufige Grundsteuerbescheide – Beträge dürften rückwirkend deutlich steigen

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Symbolbild, Quelle Pixabay

In den kommenden Tagen beginnt die Stadt Bergkamen mit dem Versand der Steuer- und Abgabenbescheide für das Jahr 2026. Aus organisatorischen Gründen werden die Grundbesitzabgaben- und Hundesteuerbescheide getrennt versandt.

Am Freitag, 16.01.2026 werden rund 3500 Hundesteuerbescheide zur Post gegeben. Die Hundesteuer bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert und ist für das Kalenderjahr 2026 am 01.07.2026 fällig. Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben.

Am Montag, 19.01.2026, beginnt dann der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide. Dieser erfolgt über einen externen Dienstleister.

„Zum Zeitpunkt der Bescheiderstellung lag noch kein Ratsbeschluss über die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2026 vor“, erinnert die Stadt an die offene Frage, ob die Abgabe für die Immobilieneigentümer – wie geplant – auf über 1000 Punkte drastisch angehoben wird.

„Daher erfolgt die Festsetzung der Grundsteuer auf Grundlage der bisherigen Steuersätze (Grundsteuer A = 350% und Grundsteuer B = 670%).“

Allerdings ist der darin ausgewiesene Betrag nur als vorläufig zu verstehen, warnt die Stadt vor:

„Es ist davon auszugehen, dass der Rat in absehbarer Zeit über die Grundsteuerhebesätze für 2026 entscheiden wird. Dabei ist mit einer rückwirkenden Anpassung zum 01.01.2026 zu rechnen.“

Die Grundstückseigentümer erhalten in diesem Fall einen entsprechenden Änderungsbescheid im Laufe des ersten Halbjahrs 2026.

Weiterhin enthalten die Bescheide einen Fragebogen des Kreises Unna zur Erstellung eines Mietspiegels. „Die Teilnahme an der Umfrage ist inzwischen verpflichtend. Nachfragen hierzu sind an den Kreis Unna zu stellen“, so die Stadt.

Bei Fragen zu den Bescheiden stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Steueramts telefonisch oder per E-Mail unter steueramt@bergkamen.de zur Verfügung.

Die telefonischen Kontaktdaten lauten:
Gewerbe- und Hundesteuern: Frau Bange, Telefon 02307/965-471
Grundbesitzabgaben: Frau Knäpper, Telefon 02307/965-306
Herr Maaz, Telefon 02307/965-307
Herr Wittky, Telefon 02307/965-382
Es wird empfohlen, der städtischen Finanzbuchhaltung für die Einziehung der Abgaben eine Ermächtigung zu erteilen. Der entsprechende Vordruck (SEPA-Lastschriftmandat) ist auf der Internetseite der Stadt Bergkamen hinterlegt.

Quelle PM Stadt Bergkamen

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