
Auf der Bahnhofstraße in Kamen herrscht Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge, sie ist als Fahrradstraße gewidmet. Für zweieinhalb Dutzend Autofahrer setzte es es zu Wochenbeginn Knöllchen. Und nicht nur dort.
Polizeibeamte der Wache Kamen haben am Montag (05.01.2026) und Dienstag (06.01.2026) jeweils zwischen 10.00 und 18.00 Uhr Verkehrskontrollen mit den Schwerpunkten „Geschwindigkeit und Ablenkung“ in Bergkamen, Bönen und Kamen durchgeführt.
Es wurden insgesamt über 100 Verkehrsverstöße festgestellt.
In Bergkamen verhängten die Beamten an der Werner Straße/Geschwister-Scholl-Straße 29 Verwarnungsgelder, weil Verkehrsteilnehmer beim regelwidrigen Abbiegen beobachtet wurden. An der Kontrollstelle „Werner Straße/Am Geistbaum“ gab es ein Verwarnungsgeld, weil ein Kind ohne Sicherheitsgurt mit im Pkw fuhr, und zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Nutzung des Mobiltelefons rend der Fahrt.
In Bönen kontrollierten die Beamten an Goethestraße die Geschwindigkeit und verhängten 20 Knöllchen.
Zudem wurde ein Fahrer unter Drogen am Steuer erwischt. Während der Sachverhaltsaufnahme beleidigte und bedrohte er die Beamten außerdem und kassierte entsprechende Strafanzeigen.
An der Bahnhofstraße in Kamen – Fahrradstraße – kassierten die Beamten 28 Verwarnungsgelder wegen verbotener Durchfahrt. Au der Bahnhofstraße gilt seit Mai 2024 eine Einbahnstraßenregelung in Richtung stadtauswärts, ein Durchfahrtsverbot für LKW und Busse, wobei Linienbusse weiter passieren dürfen, Ein- und Durchfahrt nur noch für Anlieger und eine Hervorhebung des Radverkehrs.

Sieben Verwarnungsgelder und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige bekamen Verkehrsteilnehmer an der Heerener Straße/Gutenbergstraße in Heeren-Werve, weil sie zu schnell unterwegs waren.
Außerdem ahndete die Polizei im Stadtgebiet Bergkamen, Bönen und Kamen weitere Verkehrsverstöße:
- Zwei Verwarnungsgelder gab es wegen Benutzung des Mobiltelefons während des Fahrradfahrens,
- zwei Anzeigen wegen Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt auf einem Pedelec,
- einen Verstoß gegen das „Pflichtversicherungsgesetz E-Scooter“, d.h. der E-Scooter war ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs,
- drei Ordnungswidrigkeitenanzeigen, weil der TÜV abgelaufen warm
- und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Rotlichtverstoßes.
Quelle KPB Unna
Für die Handynutzung auf einem normalen Pedelec droht ein Verwarnungsgeld von 55 Euro, da es rechtlich wie ein Fahrrad behandelt wird; bei einem S-Pedelec (Tretunterstützung bis 45 km/h) gelten jedoch die strengeren Regeln für Kraftfahrzeuge, was 100 Euro Bußgeld und einen Punkt bedeuten kann, bei Gefährdung oder Sachbeschädigung wird es noch teurer. Die Nutzung von Headsets ist grundsätzlich erlaubt, aber auch hier droht bei Ablenkung eine Strafe, wenn dadurch die Sicherheit beeinträchtigt wird.
Für Pedelecs (bis 25 km/h)
- Handy in der Hand: 55 € Verwarnungsgeld, da es als Fahrrad gilt.
- Ablenkung: Auch mit Freisprecheinrichtung oder Navi ist Vorsicht geboten; starke Ablenkung kann zu höheren Bußgeldern führen, wenn dadurch andere gefährdet werden, so ADAC und ARAG.
Für S-Pedelecs (bis 45 km/h)
- Handy in der Hand: 100 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, ähnlich wie beim Autofahren.
- Mit Gefährdung: 150 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung: 200 € Bußgeld, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Wichtige Hinweise
- Rechtliche Unterscheidung: Pedelecs bis 25 km/h sind Fahrräder, S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder.



































