Waffenverbote vom 3. Advent bis Neujahr: Rund 350 Verstöße an Hauptbahnhöfen

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Die Bundespolizei in NRW hatte zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel Allgemeinverfügungen erlassen, die „das Mitführen gefährlicher Gegenstände an Bahnhöfen“ zeitweise untersagten. Vereinfacht gesagt, wurden die Bahnhöfe zu Waffenverbotszonen deklariert.

„Die Verfügung zielte darauf ab, die Sicherheit und Ordnung in den öffentlichen Verkehrsräumen, insbesondere an Bahnhöfen, zu gewährleisten und potenzielle Gefahren präventiv zu minimieren“, erläutert die Bundespolizei.

Von den Maßnahmen erfasst waren folgende Bahnhöfe:

  1. 17.11. – 30.12.2025:

Bochum Hbf, Dortmund Hbf, Essen Hbf, Düsseldorf Hbf, Oberhausen Hbf, Duisburg Hbf, Wuppertal Hbf, Mönchen-gladbach Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf, Siegburg/Bonn, Siegen Hbf, Münster Hbf, Aachen Hbf, Aachen-Rothe Erde

  1. 31.12.2025 – 01.01.2026:

Dortmund Hbf, Bochum Hbf, Essen Hbf, Gelsenkirchen Hbf, Recklinghausen Hbf, Hagen Hbf, Münster Hbf, Bielefeld Hbf, Hamm Hbf, Düsseldorf Hbf, Duisburg Hbf, Mönchengladbach Hbf, Wuppertal Hbf, Oberhausen Hbf, Köln Hbf, Bonn Hbf.

Vom 17.11. bis zum 30.12. wurden 331 Verstöße festgestellt, darunter rund 200 Messer, 100 Abwehrsprays und 25 Schlagstöcke/-ringe.

„Die Maßnahme war als sog. Gefahrenfilter für städtische Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte wirksam und erhöhte darüber hinaus effektiv die Sicherheit von Reisenden im Bahnverkehr“,

ist sich die Bundespolizei sicher.

Vom 31.12. bis zum 01.01. wurden zudem 27 Verstöße gegen die Allgemeinverfügung geahndet, bei denen unter anderem 12 Messer, 10 Abwehrsprays und 3 Schreckschusswaffen festgestellt wurden. Auch hier, so ein Polizeisprecher, „trug die Allgemeinverfügung zum insgesamt ruhigen Verlauf des Jahreswechsels in Nordrhein-Westfalen bei.“

Insgesamt wurden im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen 24 Allgemeinverfügungen an 88 Bahnhöfen durch die Bundespolizei erlassen, die zur Feststellung von rund 700 Verstößen mit rund 800 gefährlichen Gegenständen – darunter 438 Messer – führten.

„Insofern haben sich Allgemeinverfügungen als Instrument der Gefahrenabwehr bewährt, an dem die Bundespolizei in NRW auch zukünftig festhalten wird.“

Quelle Bundespolizei St. Augustin

1 KOMMENTAR

  1. Echte Waffen wurden anscheinend keine gefunden. Und dafür führt man anlasslose Personenkontrollen ein. Früher gab es das nur an der Grenze. Dann wurde es auf 50 km Grenzbereich ausgeweitet. Inzwischen hat man Bahnhöfe in den Innenstädten zu staatliche Überwachungskontrollschleusen umfunktioniert. Bei Veranstaltungen in der Innenstadt stückweise vermehrt auch in diesen öffentlichen Raum ausgelagert. Letztendlich ist es nur ein Vorwand um das Grundgesetz zu umgehen. Anlasslose Personenkontrollen sind eigendlich ein Grundmerkmal von Diktaturen. Wenn eines Tages wieder autoritäre politische Maßnahmen auftauchen sollten, ist das Feld vorbereitet. Die Pressemeldung kann keinerlei empirischen Nachweis vorlegen, ob oder wie viele Straftaten dadurch verhindert wurden.
    Inzwischen schreien sogar viele friedliche harmlose Mitbürger danach, das man sie ordentlich auf öffentliche Plätze kontrolliert und sie ihre Tascheninhalte auf den Tisch legen müssen.

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