„Eine junge Dame suchte die Bundespolizei auf, weil sie Hilfe benötigte. Nach Überprüfung der Wohnadresse und der Erziehungsberechtigten stellten die Einsatzkräfte bei dem Vater einen Haftbefehl fest.“
So leitet die Bundespolizei Dortmund eine Einsatzmeldung vom Hauptbahnhof ein.
Gegen 01:30 Uhr erschien eine 39-jährige Frau in den Diensträumen und bat um Hilfe. Die Syrerin machte auf die Beamten einen orientierungslosen Eindruck und trug „nicht der Witterung angepasste Kleidung“ – heißt, sie war für die Kälte viel zu dünn angezogen.
Auf Nachfrage gab sie an, bei ihren Eltern in Dortmund zu wohnen. Die Überprüfung der angegebenen Adresse ergab die Daten der Frau sowie ihres 64-jährigen Vaters. Überraschung: Gegen diesen lag ein Haftbefehl vor. Das Amtsgericht Dortmund hatte den Syrer wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 600 Euro oder ersatzweise 15 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Beamten begaben sich die Beamten in Begleitung der Tochter zu der genannten Anschrift und trafen dort ihren Vater an – er wurde gleich an Ort und Stelle festgenommen. Allerdings nur für kurze Zeit: In den Diensträumen erschien nach Eröffnung des Haftbefehls der vom Vater verständigte Sohn und bezahlte die geforderte Summe in Höhe von 686 Euro (inklusive Verfahrenskosten).
Anschließend verließen beide die Dienststelle. Die Tochter war zuvor bereits bei der Mutter in der Wohnung geblieben.
Quelle Bundespolizei DO




































