Geflügelpest: Kreisveteterinäramt Unna hat Überwachungszone aufgehoben

0
230
Hühner, Geflügel - Symbolbild, Archiv RB

 Das Veterinäramt des Kreises Unna hat die zuletzt bestehende Überwachungszone zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben. Die Aufhebung wurde im Amtsblatt NR. 62 des Kreises Unna veröffentlicht und tritt damit am 21. Dezember offiziell in Kraft.
 
Die Überwachungszone war nach Ausbrüchen der Aviären Influenza im benachbarten Kreis Coesfeld eingerichtet worden und umfasste einen Radius von zehn Kilometern um den betroffenen Seuchenbestand. Im Kreis Unna waren hiervon insbesondere Bereiche der Städte Selm und Werne betroffen.

Mit der nun erfolgten Aufhebung entfallen die bislang geltenden besonderen Schutz- und Überwachungsmaßnahmen für Geflügelhaltungen in diesem Gebiet. Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass weiterhin erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist und Geflügelhalterinnen und -halter die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einhalten sollten.

Informationen zu den bisherigen Schutz- und Überwachungsgebieten sowie weiterführende Hinweise zur Geflügelpest stellt der Kreis Unna auf seiner Internetseite bereit: www.kreis-unna.de/schutzzone-gefluegel

———————-

In einem Betrieb in Lüdinghausen (Kreis Coesfeld) war die hochansteckende Geflügelpest nachgewiesen worden. Nach der Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 20. November wurde neben einer Schutzzone (Umkreis von drei Kilometern um den betroffenen Betrieb) auch eine Überwachungszone (Umkreis von zehn Kilometern) gebildet, die auch das Kreisgebiet Unna betrafen.

Um den Betrieb wurde eine Anschluss-Schutzzone (früher „Anschluss-Sperrbezirk“) mit einem Radius von drei Kilometern auf dem Gebiet der Stadt Selm festgelegt. Außerdem wird eine Anschluss-Überwachungszone (früher „Anschluss-Beobachtungsgebiet“) mit einem Radius von zehn Kilometer auf den Gebieten der Städte Selm und Werne festgelegt.

Quelle Kreis Unna

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here