Nachmittags nur noch mit Termin: Eingeschränkte Öffnungszeiten für gewerblichen Kraftverkehr

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Das Kreishaus an der Friedrich-Ebert-Straße in Unna-Königsborn. Foto RB

Seit Montag, 1. Dezember, gelten für den Bereich des gewerblichen Kraftverkehrs des Kreises Unna vorübergehend geänderte Öffnungszeiten. Das teilt der Kreis mit.

Hintergrund sind personelle Engpässe sowie, Zitat aus der Pressemitteilung, „notwendige Einarbeitungen, die eine Anpassung erforderlich machen, um die Aufgabenwahrnehmung weiterhin sicherzustellen“.

Die neuen Öffnungszeiten sind zunächst bis zum 31. März 2026 befristet. Der Bereich ist in diesem Zeitraum von Montag bis Freitag jeweils von 7.30 bis 12.30 Uhr geöffnet, Nachmittagstermine sind nur noch nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Bislang war der Bereich montags und dienstags von 7.30 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12.30 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 17.30 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr erreichbar.

„Mit der vorübergehenden Anpassung wird sichergestellt, dass die Dienstleistungen des gewerblichen Kraftverkehrs auch während der Übergangsphase verlässlich erbracht werden können“, argumentiert der Kreis.

Quelle Kreis Unna

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