Kapitalverbrechen in Dortmund.
In einer gemeinsame Presseerklärung von Polizei und Staatsanwaltschaft Dortmund wurde am Montagvormittag, 1. 12., ein schwerer Überfall auf einen Kiosk bekannt gegeben. Der Inhaber erlitt schwere Verletzungen – durch eine Machete.
Eine Machete ist ein überlanges, feststehendes Messer, das sich besonders zum Hauen und Hacken eignet und als Werkzeug konzipiert ist.
In der extrem knapp gehaltenen Mitteilung der Behörden ist noch nicht einmal die Örtlichkeit genannt, an der das Verbrechen stattfand. Auf unsere Nachfrage sagte Polizeisprecher Kay-Christopher Becker unserer Redaktion, es handele sich „um die Dortmunder Nordstadt“. Für alles Weitere verwies er an den Staatsanwalt.
Unsere Redaktion beschränkt sich zunächst auf die Wiedergabe der offiziellen Pressemitteilung. In dieser heißt es:
„Unmittelbar nachdem sie einen Kiosk ausgeraubt und dabei den Betreiber mit einer Machete schwer verletzt hatten, konnten Einsatzkräfte der Polizei die zwei Tatverdächtigen stellen.“
In der Nacht von Freitag auf Samstag, kurz vor Mitternacht, betraten demnach zwei mit einer Machete bewaffnete Täter das Ladenlokal und griffen den 37-jährigen Inhaber unvermittelt an.
Dieser erlitt schwere Verletzungen. Er wurde umgehend in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert. Lebensgefahr soll nicht bestehen.
Im Rahmen der Fahndung konnten Einsatzkräfte der Polizei die beiden mutmaßlichen Gewalttäter in unmittelbarer Nähe aufspüren. Die Tatbeute hatten sie auch noch bei sich.
Die Mitteilung endet mit der Ankündigung:
„Die Polizei prüft nun die Anordnung eines Messertrageverbots.“
Stichwort: Messertrageverbot
„Die Messer müssen von der Straße! Dass viele meinen, man müsse jetzt ein Messer wie sein Handy mit sich führen, führt in eine gefährliche Spirale.“
In den Stadtgebieten von Dortmund und Lünen gilt seit dem 21. Mai 2024 ein Trageverbot von Messern und anderen Waffen. Nicht für jeden, sondern für „einen bestimmten Personenkreis“. Dieser bekommt persönlich Besuch von der Polizei.
Der Personenkreis umfasst „… bekannte Straftäter, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit durch die wiederholte Androhung des Einsatzes von Waffen und gefährlichen Gegenständen ausgeht“. Vereinfacht gesagt, so Lange:
„Jemand, der bereits Messer oder andere gefährliche Gegenstände bei Straftaten eingesetzt hat, ist im besonderen Fokus.“
Erfasst und überprüft werden insbesondere Personen, die im hiesigen Intensivtäterkonzept geführt werden, also Straftäter unter 21 Jahren, die bereits eine Vielzahl von Straftaten begangen haben.
Darüber hinaus werden auch Personen in die Auswahl einbezogen, die z.B. im Rahmen der strategischen Fahndung mit einem Messer o.ä. angetroffen wurden.
Die Waffentrageverbote werden bewusst nicht mit der Post verschickt. Sondern:
„Die Bezirksbeamten suchen die Personen persönlich auf, klingeln an der Haustür, verbinden die Übergabe der Verbotsverfügungen mit einer Gefährderansprache und nehmen die Erziehungsberechtigten von Minderjährigen an der Haustür in die Verantwortung.“
Das Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet.
Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messer o.ä. angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung droht letztendlich eine Erzwingungshaft.
Wie hat sich das Messertrageverbot nach einem Jahr ausgewirkt?
Hierzu wörtlich aus der Pressemitteilung der Dortmunder Polizei vom 4. Mai 2025:
„Entweder bei gezielten oder zufälligen Kontrollen der 243 verhängten Verbotsverfügungen wurde in 50 Fällen ein Verstoß festgestellt. Dieser zieht dann regelmäßig die Festlegung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250,- (Erstverstoß) nach sich. Außerdem wird das festgestellte Messer sichergestellt.
Offensichtlich fruchtet die Maßnahme in einigen Fällen aber auch. Denn in 68 Kontrollen wurde festgestellt, dass sich an das Verbot gehalten wurde und tatsächlich weder Messer noch sonstige gefährliche Gegenstände mitgeführt wurden.
Aber wie wirkt sich das Messertrageverbot als Bestandteil des Konzeptes zur Bekämpfung der Messergewalt auf die Kriminalität aus?
Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 weist noch einen Anstieg der Gewaltkriminalität in Dortmund von 3423 (2023) auf 3660 (2024) Delikte aus. Das entspricht einem Anstieg von 6,92 %. Wichtig zum Verständnis ist aber, dass es sich bei der PKS um eine sogenannte Ausgangsstatistik handelt. Das heißt, dass die Erfassung erst nach Abschluss der Ermittlungen mit der Abgabe der Akte an die Staatsanwaltschaft erfolgt. Ein kriminologischer Blick auf die PKS ist daher eigentlich nur aussagekräftig, wenn man einen Zeitraum betrachtet, der mehrere Jahre umfasst.
Hier der Link zur PKS 2024: https://dortmund.polizei.nrw/polizeiliche-kriminalstatistik-pks-und-kriminalitaetsentwicklung
Die Polizei verfügt aber natürlich über interne Analysewerkzeuge, um sofort auf Entwicklungen reagieren zu können.
Diese aktuelle Analyse lässt nun den Schluss zu, dass es seit der Einführung der Messertrageverbote einen Rückgang der Straftaten mit Messer im einstelligen Prozentbereich gibt.
Hierzu Polizeipräsident Gregor Lange:
„Statistiken auszuwerten, um eine gesellschaftliche Entwicklung im Verlaufe von nur zwölf Monaten zu bewerten, ist durchaus herausfordernd und muss oftmals im Bereich der Tendenzen und der Prognose bleiben.
Trotzdem wage ich eine positiv-optimistische Bewertung. Die Messerkriminalität scheint sich in den letzten Monaten leicht rückläufig entwickelt zu haben, und das gegenläufig zu dem in 2024 festzustellenden Trend des Anstiegs der Gewaltkriminalität.
Da die nordrhein-westfälischen Großstädte sich statistisch häufig ähnlich entwickeln und sich gesellschaftliche Trends nicht auf das Stadtgebiet Dortmund beschränken, muss ich zu dem Schluss kommen, dass die Maßnahmen des Konzeptes zur Bekämpfung der Messergewalt in Dortmund erste Früchte tragen.
Wir haben den Blick bei den Prüffällen von Anfang an auf unsere Intensivtäter gelegt. Bei Intensivtätern handelt es sich per Definition um Unter-21-Jährige, die mehrfach im Jahr bei der Begehung von Straftaten auffallen.




































