Am Donnerstag, 20. November, beginnt mit dem 126. Dortmunder Weihnachtsmarkt einer der größten Weihnachtsmärkte Europas. Bis zum 30. Dezember erwarten Stadt und Polizei erneut rund zwei Millionen Besucher in der Innenstadt.
„Um allen Gästen und Händlern eine unbeschwerte und sichere Vorweihnachtszeit zu ermöglichen“, setzen Polizei, Stadt und Veranstalter wieder auf ein umfangreiches Sicherheitskonzept.
So werde die Polizei auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine „erhöhte und gut sichtbare Präsenz zeigen“, mit Zivil- wie uniformierten Kräften. Und diese werden ihr besonderes Auge auch auf Bewaffnung richten.
„Das Mitführen von Messern sowie Waffen und waffenähnlichen Gegenständen jeglicher Art ist gemäß 42 c des Waffengesetzes auf allen Flächen des Weihnachtsmarktes gesetzlich verboten“, erinnert das Polizeipräsidium. Gut sichtbare Schilder weisen darauf hin.
Dazu gilt im Stadtbereich weiterhin das im Mai 2024 eingeführte „individuelle Trageverbot für Messer“ und andere gefährliche Gegenstände für hiervon betroffene Personen – das sind in der Regel Intensivtäter.
„Der neu geschaffene § 42c des Waffengesetzes gibt der Polizei die Befugnis, diese Verbote engmaschig zu kontrollieren und zu diesem Zweck auch Personen und ihre Sachen zu durchsuchen“, erläutert die Dortmunder Polizei. Das dürfte sie ansonsten nämlich nicht.
Quelle Polizei DO




































