„Am frühen Morgen des 10. Oktober wollten einige Eltern am Flughafen Dortmund wohl bereits in den Urlaub fliegen, obwohl ihre Kinder noch zur Schule mussten“, merkt die Bundespolizei an.
Zwischen 7 und 9 Uhr versuchten gleich vier Familien mit ihren Kindern auszureisen.
Die Einsatzkräfte kontrollierten eine kroatische Familie mit 11-jähriger Tochter, eine bulgarische Familie mit einem 15-jährigen Teenager sowie zwei deutsche Familien mit insgesamt drei schulpflichtigen Kindern (7, 10, 14 Jahre),
Die Beamten informierten jeweils die Schulen der Kinder und gestatteten im Anschluss die Ausreise.
Ein früherer Urlaubsstart vor den Ferien kann ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen, da das unerlaubte Fehlen als Verletzung der Schulpflicht gilt.
Schulen dürfen Kinder in der Regel nicht vor den Ferien vom Unterricht befreien, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor, der nichts mit günstigeren Urlaubstarifen zu tun hat.
Daher sollten Eltern, wenn möglich, einen schriftlichen Beurlaubungsantrag mit einem triftigen Grund stellen.
In NRW können die Bußgelder zwischen 300 und 1000 Euro pro Kind liegen.
Quellen: Bundespolizisten Dortmund, Land NRW