Anmeldungen für Unnas Grundschulen starten – 550 Eltern bekommen Post von der Stadt

0
22
Schlüsselübergabe Bildungszentrum Am Hertinger Tor: Klassenzimmer © Kreisstadt Unna/Henryk Brock

Anmeldeverfahren der Grundschulen 2026/2027 gestartet – Eltern werden angeschrieben

In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 550 Kindern, die zum Schuljahr 2026/2027 schulpflichtig werden, Post vom Schulverwaltungsamt der Kreisstadt Unna. Mit Schreiben vom 25. August 2025 werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert.

Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Das Anmeldeformular soll ausgefüllt bis zum 17. September 2025 wieder an die Kreisstadt Unna, Schulverwaltungsamt, zurückgesandt werden. Ab dem 25. September 2025 werden die Eltern dann von der Grundschule, an der das Kind angemeldet wurde, zu einem Anmeldegespräch eingeladen.

Für Rückfragen steht das Schulverwaltungsamt unter der Rufnummer 02303/103-4001 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:

Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 01.Oktober 2019 und dem 30. September 2020 geboren wurden.

Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2020 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.

In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.

Quelle Stadt Unna

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here