Kommunalwahl am 14. September 2025:
Seit Montag, 11. August, wurden in Unna die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am Sonntag, 14. September, verschickt.
Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter der Rufnummer 02303/103-3350 in Verbindung setzen.
Personen, die an der ebenfalls am 14. September stattfindenden Integrationswahl teilnehmen möchten, können sich noch bis Dienstag, 2. September, in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie müssen dafür einen Nachweis für ihre Wahlberechtigung vorlegen (z. B. Einbürgerungsurkunde).
Das Briefwahlbüro ist im Foyer des Ratssaales zu finden.
Hier kann gegen Vorlage eines Ausweisdokuments wie Personalausweis oder Reisepass gewählt werden – auch wenn man noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat.
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag: 7. 30 bis 12. 30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
- Dienstag: 7. 30 bis 12. 30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
- Mittwoch: 7. 30 bis 12. 30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 7. 30 bis 12. 30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
- Freitag: 7. 30 bis 12. 30 Uhr.
Quelle Pressemitteilung Stadt Unna