Einen mehr als ungewöhnlichen Nachtdienst erlebten Einsatzkräfte am vergangenen Wochenende: Drei Männer sorgten für zwei Einsätze und zahlreiche Strafanzeigen.
Alles begann am Sonntagabend (10.08.) mit einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Bochum: Auf der Essener Straße kontrollierten Einsatzkräfte der Wache West gegen 23:10 Uhr einen VW, in dem drei Männer saßen.
DerAtemalkoholtest beim 23-jährigen Fahrer fiel positiv aus, ein freiwilliger Drogenvortest endete positiv auf Kokain.Die Beamten ordneten eine Blutprobe an. Die beiden Freunde des Dortmunders durften gehen.
Da der Führerscheins des 23-Jährigen gefälscht war, zogen ihn die Beamten nebst Autoschlüssel ein und fertigten mehrere Strafanzeigen. Anschließend durfte der junge Mann die Polizeiwache verlassen.
Die beiden Mitfahrer machten sich unterdessen auf, ihren Freund von der Wache abzuholen. Das Transportmittel der Wahl: Ein E-Scooter. Die Route: Der scheinbar kürzeste Weg – über die A40.
Ein Autofahrer sah gegen 1:20 Uhr das Duo auf dem Seitenstreifen der Autobahn und wählte den Notruf. Anschließend fuhr er zum Tanken auf das Gelände der RuTa Ruhrschnellweg, wo er kurz darauf auf die beiden jungen Männer traf.
Diese fragten ihn nach dem schnellsten Weg zur Polizeiwache West und setzten anschließend ihre lebensgefährliche Fahrt über die Autobahn fort.
Eine sofort eingeleitete Fahndung durch Einsatzkräfte der Autobahnpolizei verlief zunächst negativ, die Beamten suchten im Anschluss die Polizeiwache West auf. Vor der Wache trafen sie tatsächlich auf das Duo auf dem E-Scooter.
Der 23-jährige Fahrer hatte über zwei Promille intus und ebenfalls Kokain.Innerhalb weniger Stunden musste ein Arzt erneut zur Wache fahren, denn auch bei dem 23-jährigen E-Scooterfahrer ordneten die Beamten eine Blutprobe an. Auch ihn erwarten nun zahlreiche Strafverfahren.
„Zur Erinnerung“, setzt die Polizei hinzu:
„Auch bei einem E-Scooter handelt es sich um ein Kraftfahrzeug. Demnach gelten die gleichen Promillegrenzwerte wie für Autos oder Motorräder. Ordnungswidrig handelt, wer ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führt. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat gem. § 316 StGB. Bei Radfahrern liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille vor.
Alkohol im Straßenverkehr zählt noch immer zu einer der häufigsten Unfallursachen. Sowohl die Polizei Bochum als auch die Polizei Dortmund werden daher auch künftig konsequent gegen Personen vorgehen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen fahren – egal mit welchem Fahrzeug.
Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizei Bochum und Dortmund