Fünf Tage Allgemeinverfügung „gegen gefährliche Gegenstände“ in Bahnhöfen DO und Gelsenkirchen: Allein 21 Messer gesichert

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Messerangriff - Symbolbild, Quelle RB

Das Messerverbot zeigte Wirkung, bilanziert die Bundespolizei – das kann man sehen, wie man will.

Vom 23.07.25 bis zum 27.07.25 galt ein „Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen“, kurz Waffenverbot, in den Hauptbahnhöfen Dortmund und Gelsenkirchen.

In diesem Zeitraum stellten die eingesetzten Bundespolizisten insgesamt 40 gefährliche Gegenstände sicher:

Im Detail waren es 21 Messer, 12 Tierabwehrsprays, zwei Teleskopschlagstöcke, ein Paar Sandhandschuhe, eine Schere, einen Notfallhammer und zwei Schraubendreher.

Die Bundespolizei kündigte im Vorfeld auf verschiedenen Wegen die anstehenden Kontrollmaßnahmen und das Mitführverbot im genannten Zeitraum an. So hingen vor Ort an beiden Bahnhöfen Plakate aus, aber auch online, über die Homepage der Bundespolizei, Social Media und in Form einer Pressemitteilung, wurde umfangreich informiert.

Zudem weist die Bundespolizei darauf hin, „dass das Mitführen von Waffen und Messern in den Verkehrsmitteln und Bahnhöfen sowie Haltepunkten auch außerhalb solcher erlassener Allgemeinverfügungen verboten ist.“

Wieso denn dann solche Allgemeinverfügungen?

Die just beendete, so die Behörde, „trug in Verbindung mit den verstärkten Kontrollmaßnahmen maßgeblich dazu bei, mögliche Gefahren und den potenziellen Einsatz gefährlicher Gegenstände zu verhindern.

Ein sorgloser und sicherer Aufenthalt in den Bahnhöfen und Verkehrsmitteln wird hiermit gefördert, und die Maßnahmen dienen gleichzeitig als Gefahrenfilter für den Besuch von Veranstaltungen und der Innenstadt.“

In diesem Kontext gibt die Bundespolizei den eindringlichen Hinweis: „Gefährliche Gegenstände sind kein Schutz, sondern ein Risiko. Sie stellen eine Gefahr für andere und auch für den Träger selbst dar, besonders in angespannten oder alkoholisierten Situationen.

Feiern Sie sicher und verzichten Sie auf Messer und Waffen. Für ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen.“

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