Für die Reinigung ihrer Gehwege sind in Unna die Anwohner verantwortlich – genauer gesagt: die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke.
So steht es in der Satzung über die Straßenreinigung.
Wieso die Stadt jetzt mitten im. Sommer, schon Wochen vor dem laubträchtigen Herbstbeginn, darauf hinweist?
„Die Reinigung umfasst auch die Entsorgung der Blüten“, heißt es in einer Pressemitteilung aus dem Rathaus.“
Aus gegebenem Anlass weisen die Stadtbetriebe Unna darauf noch einmal eindringlich hin.
„Es ist zwar noch längst nicht Herbst, aber dennoch verlieren einige Bäume schon Blätter oder eben Blüten. Auf den Straßen in ihrer Zuständigkeit beseitigen die Stadtbetriebe regelmäßig das Laub.
Dabei erleben die Mitarbeiter leider immer wieder unangenehme Überraschungen.
Manche Straßenzüge müssen mehrmals befahren werden, weil Anwohner das Laub vom Gehweg mittels Laubbläser auf die Straße blasen, anstatt es aufzusammeln und selbst zu entsorgen.
Dies stellt nicht nur einen Verstoß gegen die Straßenreinigungssatzung dar, sondern kann auch zu einer Gefahr werden.
Denn wenn das Laub von den Gehwegen einfach in die Gosse gefegt wird, können Sinkkästen verstopfen – eine Gefahr vor allem bei Starkregen.“
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, wird der städtische Ordnungsdienst künftig die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung kontrollieren, kündigt die Stadt an: „Wer bei einem Verstoß ertappt wird, muss mit einem Verwarngeld in Höhe von 55 Euro rechnen.“
Die Stadt appelliert an alle Bürger, das Laub legal zu entsorgen – entweder in der Biotonne oder am Servicehof an der Viktoriastraße. Dieser ist dienstags bis freitags von 11 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 14 Uhr geöffnet.
Quelle Stadt Unna