Streit um angeblich „ultralinke“ Verfassungsgerichts-Kandidatin – Hüppe (CDU) eröffnet kontroverse Diskussion

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Foto: FB-Seite Hubert Hüppe

„Die Nichtwahl von Frau Brosius-Gersdorf ist keine Beschädigung für das Bundesverfassungsgericht, sondern bewahrt das Gericht vor Schaden! Mein Respekt für die Standhaftigkeit der Unionsabgeordneten, die auf Ihr Gewissen gehört haben!“

In einem Facebookpost auf seiner offiziellen Politikerseite äußert sich der langjährige frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe aus Werne zum Eklat am vergangenen Freitag im Bundestag.

Dort scheiterte die geplante Wahl dreier Verfassungsrichter (zwei von der SPD, eine von der Union vorgeschlagen) am Streit um Positionen der von der SPD vorgeschlagenen Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf.

Nachdem die Unionsführung im Richterwahlausschuss zunächst grünes Licht für einen Kandidaten der Union und zwei Kandidatinnen der SPD für das Bundesverfassungsgericht gegeben hatte, zogen CDU und CSU am Freitag die Notbremse.

Die Union forderte den Koalitionspartner SPD auf, die Kandidatur von Brosius-Gersdorf zurückzuziehen. Mehrere Unionsabgeordnete bezeichneten sie öffentlich als ungeeignet und unwählbar, andere ließen sich anonym zitieren, die Juraprofessorin sei „eine ultralinke Juristin“.

Daraufhin wurde im Bundestag die Neubesetzung aller drei Richterposten an Deutschlands höchstem Gericht von der Tagesordnung genommen.

Politikwissenschaftler werten den Streit als schwere Belastung für die erst seit Mai amtierende schwarz-rote Regierungskoalition. Frauke Brosius-Gerstdorf selbst erklärte sich in dieser Woche in der Talksendung Markus Lanz. Der Streit schwelt weiter. Die SPD will an ihr festhalten, die Grünen sprechen von einer antifeministischen Kampagne.

Unter Hubert Hüppes Facebookpost entwickelte sich eine kontroverse Diskussion. Manche stimmen ihm zu, sehen die Verantwortung bei der SPD, wie dieser User:

„Die Beschädigung oder die Politisierung hat die SPD-Bundestagsfraktion selbst verursacht, indem sie politische Aktivistinnen an das Bundesverfassungsgericht nominieren lässt. Wenn es die SPD wirklich mit dem Ansehen dieses höchsten Gerichtes ernst meint, müsste sie beide Vorschläge zurücknehmen. Heute war die Bundesvorsitzende der Linke so deutlich mit dem Hintergrund, warum sie die Wahl der Kandidatin Brosius-Gersdorf unterstützt! Hier frage ich mich, an welche Art von Demokratie diese Frau denkt.

Politische Ziele lassen sich in der Demokratie in Parlamenten, in Regierungen und in der politischen Debatte erreichen, und nicht durch Infiltratierung des BVG’s. Dieses Gericht muss über parteipolitischen Interessen stehen, um seine zentrale Rolle als Hüter der Verfassung erfüllen zu können. Darauf sollen die Sozialdemokraten achten!“

Andere widersprechen, sehen die Union zumindest in der Mitschuld:

„Es ist leider ein Schaden den die CDU/CSU mit Jens Spahn zu verantworten hat,das hätte vermieden werden können.“Es ist leider ein Schaden den die CDU/CSU mit Jens Spahn zu verantworten hat,das hätte vermieden werden können. Herr Merz sollte nicht nur außenpolitisch arbeiten, das Innere ist genauso wichtig!“

Einige Kommentarinnen und Kommentatoren sehen die Aussagen der Kandidatin falsch zitiert bzw. interpretiert. So kritisiert eine Foristin:

„Das ist die Aussage dieser Juristin – und die MUSS man sich Wort für Wort auf der Zunge zergehen lassen! „Die Annahme, dass Menschenwürde überall gelte, wo menschliches Leben existiert, ist ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“

Für welches existierende Menschenleben gilt denn die Menschenwürde NICHT? Das bezieht sich nicht nur auf vorgeburtliches Leben… wer oder was entscheidet, ob existierendes Leben Würde – ein Existenzrecht – genießt?“

Auf die Kritik kommt Widerspruch:

„Gemeint ist hier ganz klar, dass die Menschenwürde und damit auch alle Rechte, die man einem Menschen zugesteht, erst ab Geburt gelten sollten, bzw dass sie hierfür gute Gründe sieht. Und damit hat sie Recht!

Ein Mensch hat nach deutschem Recht auch ein Recht auf sein eigenes Leben und dass sein Leben nicht mit der Rettung anderer Leben abgewogen werden kann. So ist in diesem Land der Abschuss eines Passagierflugzeuges welches entführt wurde (wie am 11. September) nicht erlaubt, auch wenn dadurch Tausende Menschen gerettet werden könnten. Es ist nach unserem Recht nicht gestattet eine Person umzubringen, damit andere leben können. Es darf nicht gegeneinander aufgewogen werden (was auch grundsätzlich richtig ist).

Die guten Gründe die sie meint bzw. den Hauptgrund den sie meint ist das Leben der Mutter. Es gibt in der Schwangerschaft diverse Komplikationen, die zum Tod der Mutter führen. Wenn ein Fötus, also das Kind im Mutterleib, alle Rechte hat wie jeder andere Mensch auch, dann ist es nicht gestattet die Mutter durch einen Fetozid zu retten. Und bitte jetzt nicht abfällig über einen Fetozid reden, diese schlimme Prozedur wird in der Regel nur angewandt, wenn die Mutter oder Zwillings- Mehrlingsgeschwister gefährdet sind. Ohne die Mutter ist das Leben von einem Fötus eh vorbei. Daher sind viele Juristen der Meinung, dass die vollen Menschenrechte erst ab Geburt gelten dürfen!

Das bedeutet nicht, dass ein Fötus keine Rechte hat! Das hat sie auch nicht gesagt. Sie sagte eben nur, dass es gute Gründe dafür gibt, dass sie keine vollen Rechte haben sollten. Und da hat sie nunmal auch recht, auch wenn man selber diese Gründe selber nicht so einordnet, aber es sind gute Gründe!

Für einen weiteren User steht letztlich fest:

„Abwarten, die „Abweichler“ werden jetzt weichgedroschen! Das ist Mode in den christlichen Parteien!“

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