„Ist doch so beguem“ – Kampagne gegen Geisterradler an Unfallbrennpunkten in Dortmund

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Fabian Menke, Fuß- und Radverkehrsbeauftragter der Stadt, hat am Montag zur Sprühkreide gegriffen. "Daumen hoch" zeigt an: Die Richtung stimmt, alles richtig, gute Fahrt! "Daumen runter" bedeutet: Falsche Seite, bitte auf die andere Straßenseite wechseln! Foto: Stadt Dortmund / Leopold Achilles

Mal schnell den Radweg in die falsche Richtung fahren, weil das so schön bequem ist? „Leider handeln einige E-Roller- und Radfahrer so“, stellt die Dortmunder Polizei fest, „und bringen sich selbst und andere in Gefahr.“

Polizei und Tiefbauamt wollen Geisterradler in einer gemeinsamen Aktion zum Umdenken bewegen. Hierzu heißt es in einer Pressemitteilung:

Rad- oder Scooter-Fahrer, die auf der falschen Straßenseite unterwegs sind, riskieren Stürze oder Kollisionen mit denjenigen, die richtig unterwegs sind. Ein weiteres großes Problem: Autofahrer rechnen in Einmündungsbereichen nicht damit, dass jemand mit hoher Geschwindigkeit von rechts auf dem Gehweg angerauscht kommt.

Um Unfälle zu verhindern und die Zweiradfahrer auf die richtige Straßenseite zu lotsen, werden Polizei und Stadt Dortmund jetzt kreativ – mit Sprühkreide in Neonpink und Neongelb.

„Daumen hoch“ zeigt an: Die Richtung stimmt, alles richtig, gute Fahrt! „Daumen runter“ bedeutet: Falsche Seite, bitte auf die andere Straßenseite wechseln!

Am Montag haben Jolanta Bialas, die neue Leiterin der Direktion Verkehr im Polizeipräsidium Dortmund, und Sylvia Uehlendahl, Leiterin des Tiefbauamts, im Einmündungsbereich Stollenstraße/Bornstraße selbst zu Sprühkreide und Schablone gegriffen.

„Unsere Unfallauswertung ergab, dass Radfahrer an dieser Stelle verunglücken, weil sie den Radweg verbotenerweise entgegengesetzt der Fahrtrichtung befahren. In der Folge kommt es zu vermeidbaren Kollisionen mit Fahrzeugführern beim Einbiegen und Kreuzen“, sagt Jolanta Bialas.

Sylvia Uehlendahl ist zuversichtlich, dass die leuchtend-bunten Bilder Wirkung zeigen: „Auch ganz einfache Mittel sind oft erfolgreich. Wir erhoffen uns, dass weniger Menschen mit ihrem E-Scooter oder ihrem Fahrrad auf der falschen Seite fahren, wenn sie den Daumen nach unten sehen. Die Bilder sind als Impuls gedacht, als freundliche Erinnerung“, so Sylvia Uehlendahl.

258 Unfälle im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen

2024 kam es in Dortmund zu insgesamt 395 Verkehrsunfällen zwischen Rad und Pkw. Davon ereigneten sich 258 Unfälle beim Einbiegen, Abbiegen oder Kreuzen. 14 Radfahrer wurden dabei schwer und 143 leicht verletzt. Eine Radfahrerin verunglückte tödlich. Die Leitende Polizeidirektorin Jolanta Bialas erklärt: „Damit machen diese beiden Unfalltypen mit 65 Prozent den größten Anteil der Verkehrsunfälle aus.“

In 78 Prozent der Fälle haben Kraftfahrzeugführer die Unfälle verursacht, weil sie die Vorfahrt der Radfahrern missachteten. Viele dieser Unfälle hätten jedoch vermieden werden können, wenn sich die Scooter- und Radfahrer an die vorgeschriebene Fahrtrichtung gehalten hätten.

Rad- oder Scooter-Fahrer*innen, die auf der falschen Straßenseite unterwegs sind, riskieren Kollisionen. Autofahrer*innen rechnen in Einmündungsbereichen nicht damit, dass jemand mit hoher Geschwindigkeit von rechts auf dem Gehweg angerauscht kommt. Foto: Stadt Dortmund / Leopold Achilles
Polizeihauptkommissarin Marie-Theres Stromann und Fabian Menke, Fuß- und Radverkehrsbeauftragter der Stadt, setzen sich für mehr Sicherheit im Straßenverkehr ein. Foto: Stadt Dortmund / Leopold Achilles

Polizeihauptkommissarin Sarah Emde von der Dienststelle Verkehrsunfallprävention und Opferschutz richtet daher einen Appell ausdrücklich nicht nur an die Radfahrer, sondern auch an die Kraftfahrzeugführer:

„Fahren Sie langsam an Einmündungen heran und seien Sie bremsbereit! Ganz besonders wichtig: Schauen Sie vor dem Abbiegen nicht nur nach links, sondern auch nach rechts! Rechnen Sie im Einmündungsbereich vor dem Abbiegen damit, dass Rad- oder E-Scooter-Fahrer entgegen der Fahrtrichtung den Geh- oder Radweg befahren könnten. Denn dies ist an einigen Stellen durch entsprechende Beschilderung sogar erlaubt.“

Wann ist das Radeln in Gegenrichtung erlaubt?

Radfahren entgegen der Fahrtrichtung ist nur dann zulässig, wenn der Radweg ausdrücklich für beide Richtungen freigegeben ist – das erkennen alle Verkehrsteilnehmer an den entsprechenden Zusatzschildern. Fehlen diese, gilt: nur in Fahrtrichtung fahren – alles andere ist verboten und gefährlich.

Ein Überblick mit lokalen Beispielen, welche unterschiedlichen Regeln auf Geh- und Radwegen gelten, ist auf www.dortmund.de/radverkehr zu finden.

Zusätzliche Sprühkreide-Daumen kommen an diese Standorte:

– Unionstraße/Übelgönne – Möllerbrücke und Einmündung Kleine Beurhausstraße – Gesamter Wallbereich (Außen- und Innenwall – jeweilige Einmündungen, an denen der Radweg nicht für Radfahrer*innen in beiden Richtungen freigegeben ist) – Burgtor – westliche Seite in Richtung Innenstadt-Nord – Ruhrallee – Landesbehördenhaus (westliche Seite) – Ruhrallee – in Höhe Wilhelm-Crüwell-Straße – Bornstraße, Höhe Bauhaus – Bornstraße, Höhe WEZ Westfalen Einkaufszentrum – Hohe Straße – Wittekindstraße, Auffahrt B1 FR Bochum, für Radfahrer*innen in Richtung Innenstadt, die nicht in die Große Heimstraße (RS1) abbiegen.

PM Stadt und Polizei DO

1 KOMMENTAR

  1. Wie sanft die Radfahrer, die sich nicht an einfachste Regeln halten, zum umdenken bewegt werden sollen. Wer zahlt die die Sprühaktion?
    Wie der hiesige Titel sagt: ist doch so bequem. Ein Zusatz sollte lauten: und rücksichtslos und egoistisch.
    Rad- und E-Scooter verlangen von Autos Rücksicht, Abstand und richtiges Parken. Schaut man, wo Fahrräder und Scooter parken fällt einem nichts mehr ein. Autos werden übers Kennzeichen zur Kasse gebeten. Fahrräder brauchen keins – aber die gleich schnelle Mofa schon. Kennzeichen auf dem Scooter sind so winzig, dass es kaum möglich ist, sich den Fahrer und das Kennzeichen anschauen zu können. Schwupp, weg.
    Spricht man sie an kommt die Frage: wo steht das? Wo soll ich denn sonst fahren, ist doch so gefährlich.
    Äh, jeder hat eine Informationspflicht. Und was ich nicht weiß, darüber muss ich mich erkundigen. Oder mich gar entschuldigen.

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