Gleich dreimal musste die Bundespolizei am Freitag, 13. Juni, wegen gefährlicher Vorfälle im Gleisbereich einschreiten. In einem Fall flog dabei ein illegaler Aufenthalt auf.
Gegen 12:40 Uhr wurde am Hauptbahnhof Essen ein 22-jähriger Deutscher dabei beobachtet, wie er vom Bahnsteig 7 in den Gleisbereich trat. DB-Sicherheitskräfte informierten die Bundespolizei. Der Ettlinger erklärte, den Gleisbereich betreten zu haben, um seinen Zug noch zu erreichen.
Die Einsatzkräfte belehrten ihn über die Gefahren, leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und erhoben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro.
Gegen 15:00 Uhr wurde die Bundespolizei über einen 15-jährigen Syrer informiert, der sich im Gleisbereich des Haltepunkts Dortmund-Scharnhorst aufhielt. Der Jugendliche wurde im Zug RE 3 angetroffen und kontrolliert.
Eine Befragung ergab, dass es wohl um eine Mutprobe gegangen war.
Die Beamten kontaktieren die Erziehungsberechtigten und belehrten den in Dortmund wohnenden Jungen.
Nur 45 Minuten später meldete ein DB-Mitarbeiter eine weitere Person im Gleisbereich am Dortmunder Hauptbahnhof: Eine Streife der Bundespolizei traf einen 50-jährigen Ukrainer etwa 100 Meter östlich der Bahnhofsmission in den Gleisen an.
Seine Identität konnte er mündlich angeben, wobei eine Überprüfung eine aktuelle Ausschreibung zur erkennungsdienstlichen Behandlung (Aufnahme von Fingerabdrücken und Lichtbilder) ergab. Der Mann wurde zur Dienststelle gebracht.
Zusätzlich ergab sich aus einer Rücksprache mit der Ausländerbehörde, dass sich der Ukrainer unerlaubt im Bundesgebiet aufhielt. Nach Abschluss der Maßnahmen entließen die Beamten den Wohnungslosen mit einer Anlaufbescheinigung für die Ausländerbehörde. Er muss sich neben des unbefugte Betretens der Gleise auch wegen unerlaubten Aufenthalts verantworten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, wie leichtsinnig und lebensgefährlich ein Aufenthalt im Gleisbereich ist. Moderne Züge sind heutzutage meist erst zu hören, wenn es bereits zu spät sein könnte. Tödliche Gefahren gehen dabei nicht nur vom Zugverkehr an sich, sondern auch von Betriebsanlagen, wie zum Beispiel stromführenden Teilen, Masten und anderer Infrastruktur, aus. Durch den entstehenden Luftsog können bei durchfahrenden Zügen unmittelbar an der Bahnsteigkante befindliche Gegenstände in Bewegung geraten. Übertreten Sie die auf dem Boden markierte Sicherheitslinie erst dann, wenn der Zug hält.
Quelle Bundespolizei