Mit Messer und Machete: 21-Jähriger in DO-Hörde im Streit verletzt – Kontrahent hatte bereits Messertrageverbot

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Messerangriff - Symbolbild, Foto Rinke

Der eine hatte ein Messer, der andere eine Machete. Das Ergebnis: ein Schwerverletzter, ein Strafverfahren, Konsequenzen wegen eines bestehenden und Prüfung eines künftigen Messertrageverbots.

Die Dortmunder Polizei berichtete am heutigen Dienstagnachmittag wie folgt:

„Mit einem Messer verletzte am Montagmittag (2. Juni 2025) ein 19-jähriger Dortmunder einen 21-Jährigen, ebenfalls aus Dortmund. Der Tatverdächtige wurde vorläufig festgenommen.“

Zeugen meldeten der Polizei um 12:54 Uhr eine Auseinandersetzung in der Straße Am Richterbusch in Hörde. Zwei junge Männer waren dort aneinandergeraten, der Grund ist bisher nicht ermittelt.

Jedenfalls artete der Streit aus. Der 19-Jährige verletzte seinen Kontrahenten mit einem Messer. Der 21-Jährige trug selbst eine Machete bei sich. Er kam leicht verletzt in ein Krankenhaus.

Der 19-Jährige wurde vorläufig festgenommen und wird am heutigen Tage auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Dortmund einem Haftrichter vorgeführt.

Der Dortmunder ist der Polizei bereits bekannt: Er gehört zu dem Personenkreis, für den ein Messertrageverbot ausgesprochen wurde. Eine entsprechende Verfügung hatte der junge Mann bereits erhalten. Allerdings hatte sie ihn offenbar nicht sonderlich beeindruckt.

„Da er gegen diese Verfügung verstoßen hat, leiteten die Beamten ein Verfahren ein. Er erhält zudem eine Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung. Gegen den 21-Jährigen leiteten die Polizisten ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Darüber hinaus wird auch hier ein Messertrageverbot geprüft“, so die Dortmunder Polizei.

Ein Trageverbot ist zunächst auf drei Jahre befristet und verbietet das Mitführen von insbesondere „erlaubnisfreien Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen“, wie unter anderem Messer aller Art, gefährlichen Werkzeugen (Äxte, Beile, Baseballschläger, Hammer, etc.) oder Tierabwehrspray.

Wird eine Person mit Trageverbot mit einem Messer o.Ä. angetroffen, wird ein Zwangsgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Bei einem wiederholten Verstoß steigt das Zwangsgeld auf 500 Euro an. Bei weiterer Zuwiderhandlung droht letztendlich eine Erzwingungshaft.

Erst vor vier Wochen bilanzierte Dortmunds Polizeichef Gregor Lange das erste Jahr Messertrageverbot. Der Effekt ist bisher eher ernüchternd. Bericht HIER.

Quelle Polizei DO

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