+++ UPDATE am 1. 4. 2025 – „Kein Knast für Tierquäler“ +++
„Kein Knast für Tierquäler“, titelte am Nachmittag des 1. April frustriert die SOKO Tierschutz. Die Organisation berichtete auf ihrer Facebookseite über den Landgerichtsprozess gegen den Hauptangeklagten, dem ehemaligen Mitarbeiter der Metzgerei Mecke in Werne.
„Heute wurde das Urteil gefällt im Berufungsprozess gegen den tierquälenden Mitarbeiter im Fall Mecke.
Er prügelte eine kranke Kuh bewusstlos, stach mit Mistgabeln auf Tiere ein und stiftete sogar Kinder zu Gewalttaten gegen die Tiere an. Und dennoch lauteten die Worte des Richters: „Es gibt schlimmere Tierqual aus schlimmeren Beweggründen. Das ist nicht das Ende der Fahnenstange.“
Zwei Jahre auf Bewährung und eine Geldstrafe gibt es somit als Urteil.
Wir fragen uns: Wo soll dieses Ende der Fahnenstange sein, was muss denn noch passieren, damit ein Tierquäler wirklich im Gefängnis landet?!
Viel Schuld wurde dem Chef Mecke zugeschrieben. Seine Profitgier wurde als Grund für die Taten des Mitarbeiters genannt, der angeblich nur durch dessen Druck bereit war, solche Gewalt auszuüben.
Der Prozess gegen den Chef steht noch bevor. Wir hoffen dass diese Schuld ihm dann auch in seinem eigenen Prozess zugesprochen wird und er die Konsequenzen tragen muss.“
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+++ Update am 31. 3. 2025 +++
Gefängnis oder nicht? Diese Frage müssen jetzt die Richter am Landgericht Dortmund beantworten.
Am Nachmittag findet dort der entscheidende Berufungsprozess gegen den tierquälenden Mitarbeiter im Fall Mecke statt. Tierschützer der Organisation SOKO Tierschutz, die das Grauen seinerzeit durch verdeckte Videos aufdeckte, demonstrieren ab 13:15 Uhr vor dem Landgericht für eine Gefängnisstrafe.
Der Prozess selbst beginnt um 14 Uhr.
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Rückblick:
Die Gerichtsprozesse zu den Tierquälerskandalen in den Schlachtereien Mecke (Werne) und Prott (Selm) werden auch in diesem Jahr fortgesetzt.
Beim letzten Prozesstag im Januar stand der ehemalige Tierschutzbeauftragte der Firma Mecke vor dem Gericht in Lünen. Der Mann, der bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, verweigerte die Aussage. Immer noch nicht ausgesagt hat Firmenchef Marco Mecke selbst.
Der Prozess bezüglich illegaler Schächtungen in der Metzgerei Prott in Selm focussiert sich jetzt ebenfalls auf den Betriebschef. Ein neues Gutachten soll klären, ob dieser tatsächlich, wie es bisher angeführt wurde, „verhandlungsunfähig“ ist. Wie lange die Erstellung des Gutachtens dauert, ist offen.
Der in erster Instanz verurteilte Mitarbeiter ist in Berufung gegangen.
HIER finden Sie unsere Berichterstattung zu Mecke
HIER die Berichterstattung zu Prott.