Randalierer will am Bahnhof Kamen mit Einkaufswagen in Zug steigen und greift Vater mit Sohn (6) an

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Faust, Gewalt - Symbolbild, Quelle Rinke

Ein polizeibekannter 19-Jähriger hat am Sonntagnachmittag (30. März) für einen Polizeieinsatz am Bahnhof Kamen gesorgt. Der Heranwachsende soll zuvor mehrere Reisende angepöbelt und am Ausstieg gehindert haben, bevor er einen Vater, der mit seinem Sohn unterwegs war, mit einer Glasflasche angriff.

Gegen 16:45 Uhr wurde die Bundespolizei in Dortmund über eine Auseinandersetzung im Bahnhof Kamen informiert. Ein 19-jähriger Mann hatte versucht, auf dem Bahnsteig zu Gleis 2 in den RE1 zu steigen. Dabei führte er einen Einkaufswagen mit sich, rempelte laut Zeugen mehrere Reisende an und behinderte sie beim Ausstieg.

„Unter anderem waren hier ein Vater und sein sechsjähriger Sohn betroffen, die den Zug mit ihren Fahrrädern verlassen wollten“, schildert Bundespolizeisprecherin Pia Leonhardt.

Infolgedessen entwickelte sich zwischen dem 19-Jährigen und dem 42-jährigen Dortmunder ein Streit. Dieser artete in Handgreiflichkeiten aus: Der junge Mann verpasste dem Älteren einen heftigen Stoß und einen Schlag mit der flachen Hand. Als der Vater versuchte, die Angriffe zu unterbinden, griff sich der Heranwachsende eine Glasflasche und versuchte, nach dem Mann zu schlagen.

Reisende, die auf die Situation aufmerksam wurden, konnten den Angriff verhindern. Anschließend verlagerte sich die Streitigkeit auf den Bahnsteig, auf dem wenig später die Einsatzkräfte eintrafen.

Die Identität des Aggressors stellten die Uniformierten mittels seines Personalausweises fest. Ermittlungen ergaben, dass der Deutsche aus Isenburg bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Unterdessen bestätigten Zeugen die geschilderte Situation gegenüber den weiteren Beamten. Der 19-Jährige machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Nachdem er sich beruhigt hatte und die strafprozessualen Maßnahmen beendet waren, durfte er seinen Weg fortsetzen. Er wird sich nun wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung verantworten müssen.

Quelle Bundespolizei Dortmund

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