Unfallflucht mit verletztem Kind in Werne.
Ein 11-jähriger Junge radelte am Freitag (21.03.2025) gegen 15:00 Uhr auf der Stockumer Straße in Richtung Werne Innenstadt. An der Kreuzung zum Hansaring befand er sich auf dem Fahrradstreifen für Rechtsabbieger in Richtung Goerdelerstraße.
Hier soll sich dem Jungen von hinten ein Pkw genähert haben, dessen Fahrer den 11-Jährigen zu spät wahrgenommen habe. Das Fahrzeug habe jedoch rechtzeitig abgebremst, sodass es nicht zu einem Zusammenstoß kam.
Der 11-Jährige erschreckte sich durch das Fahrverhalten des Autofahrers jedoch und lenkte sein Fahrrad abrupt in Richtung Gehweg. Dadurch stürzte er und verletzte sich leicht.
Aus dem Auto stiegen dann ein Mann und eine Frau aus und erkundigten sich nach dem Befinden des Jungen. Der 11-Jährige, der unter Schock stand, lehnte eine Hilfe jedoch ab und fuhr nach Hause.
Er beschreibt das Paar und das Auto wie folgt:
Mann: – klein – dick – schwarze Jeanshose – blaues T-Shirt, Frau: – schwarze Haare, Fahrzeug: – weiß/rot – Telefonnummer an der Seite erkennbar.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den gesuchten Unfallbeteiligten oder dem Pkw geben können, wenden sich bitte an die Polizei in Werne unter 02389 921 3420, 02303 921 0 oder per Mail an poststelle.unna@polizei.nrw.de.
Quelle Kreispolizei Unna
Wie ist denn die richtige Verhaltensweise des Autofahrers?
Sie haben sich doch gekümmert.
Wie konnten sie erkennen, das der Junge unter Schock stand? Und wer hat das festgestellt?
Bei so einer Lappalie würde ich auch nicht die Polizei rufen. Die Polizei verbreitet oft solche unsinnige Aufrufe da sie ja „ermitteln“ muß. Wenn nur die Fahrer ermittelt werden, stellt die Staatsanwaltschaft solche Sachen wegen Aussage gegen Aussage ein. Wenn der sehr seltene Fall auftritt, daß sich im nachhinein ein Zeuge meldet, würde es die Staatsanwaltschaft sicherlich auch wegen Geringfügigkeit einstellen. Die Medien übernehmen halt gerne jede kleine Polizeimeldung weil man damit ohne Arbeit Content produzieren kann.
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
Es ist eben aus guten Gründen NICHT erlaubt, sich einfach zu entfernen. Im Schock merkt man oft erst später, dass man verletzt ist. Erst recht gilt das für ein Kind. Ihr Anwurf an die Polizei ist mit Verlaub grober Unfug. Beste Grüße von der Redaktion.
Und noch einmal. Selbst wenn der Vorfall so wie im Bericht aufgeführt geschehen sein sollte, würde er sehr wahrscheinlich wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Sie wissen doch als Redaktion noch nicht einmal ob dieser Vorfall tatsächlich so stattgefunden hat oder nicht !
Ob der von ihnen aufgeführte Paragraph überhaupt greifen würde oder nicht.
Und falls ein Vorfall stattgefunden hat, wissen sie nicht einmal, ob der Autofahrer ihn überhaupt verursacht hat und irgendwelche juristische Verpflichtungen hatte. Oder waren sie anwesend?
Währenddessen reagieren Leser auf Facebook zu diesem Bericht emotional mit Wutsmileys als wenn er schon als Tatsache von der Polizei aufgeklärt ist. Das empfinde ich als undifferenziert und eine oberfächliche Beurteilung.
Jeden Tag kommen Leute zur Polizei und erzählen irgendwelche Geschichten. Zum Glück leben wir in einem Rechtsstaat in dem erst einmal überprüft werden muß ob es einen Vorwurf überhaupt so wie von lediglich einer Seite beschrieben gegeben hat. Die Polizei fragt nach Zeugen um festzustellen ob die Geschichte von dem Kind überhaupt so stimmt und um sie zu überprüfen!
(Rein theoretisch kann auch jedes Kind zur Polizei gehen und behaupten, angebliche „Unfallverursacher“ hätten sich als Mitarbeiter des Rundblicks ausgegeben)
Als Journalisten melden sie doch auch nicht Nachrichten nur aufgrund von irgendwelchen Kindererzählungen als „Tatsache“ sondern überprüfen sie zusätzlich.
Oder?
ie Überschrift der Meldung könnte man journalistisch und juristisch korrekt auch im Konjunktiv formulieren:
Mit dem Konjunktiv kennzeichnet man wiedergegebene Aussagen, die ursprünglich nicht von einem stammen oder mögliche Sachverhalte, die nicht unbedingt wahr sein müssen. Der Konjunktiv wird somit verwendet, um eine Distanz zwischen einem selbst und der Aussage zu kennzeichnen.)
Ist Ihnen vielleicht mal in den Sinn gekommen, dass die Polizei mit der Veröffentlichung solcher „Kindererzählungen“ erst einmal den Wahrheitsgehalt überprüfen will, schmunzler? Hier ein Beispiel: Die Polizei Soest meldete jüngst eine von einem Radler behauptete Unfallflucht eines Pkw-Fahrers an einer Einmündung in Werl. Er, der Radler, sei gestürzt, weil ein Autofahrer ihm die Vorfahrt genommen habe. Die Veröffentlichung führte dann schwupps zu Anwohneraussagen, die zu Protokoll gaben, wie es sich wirklich zugetragen hatte – der Radler war an einer Rechts vor Links-Einmündung, die er ignorierte, ohne Fremdeinwirkung lang hingeschlagen. Er bekam seinerseits eine Anzeige und wird hoffentlich draus lernen.
Aber wir wollen uns hier nicht mit ihnen streiten. Sie bleiben bei Ihrer Meinung, wir bei unserer.