Drei Räuber haben am Donnerstag (27.Februar) gegen 14:30 Uhr in Dortmund-Körne einen 68-jährigen Mann von hinten niedergeschlagen und ausgeraubt.
Der 68-jährige Dortmunder war auf dem Gehweg „Am Zehnthof“ unterwegs, als er plötzlich von drei Männern von hinten angegriffen wurde. Er bekam einen Schlag auf den Hinterkopf und stürzte zu Boden.
Anschließend zogen die drei Täter an der Halskette des 68-Jährigen, bis diese riss. Mit der Kette flüchteten die Unbekannten in Richtung der Straße „Lange Reihe“ und ließen ihr Opfer leicht verletzt zurück. Eine Zeugin beobachtete den Überfall.
Der Überfallene beschrieb die drei Täter wie folgt: – 18 bis-21 Jahre alt – zwei Männer ca. 170 cm, ein Mann kleiner als 170 cm – dunkel gekleidet – weiße Turnschuhe.
Am frühen Morgen war bereits ein anderer Polizeieinsatz fällig:
Die Polizei erhielt um 6.06 Uhr den Hinweis auf einen Randalierer in der Nachbarschaft der Oesterholzstraße. Bei den ersten Ermittlungen an einem Wohnhaus wurde klar: Ein Streit bei einer Party war eskaliert, ein 24-Jähriger hatte einen fünf Jahre älteren Mann mit einem Messer bedroht.
Der Täter flüchtete von der Oesterholzstraße vor der Polizei und versuchte, in der Stahlwerkstraße die Festnahme zu verhindern. Auch die Androhung, einen Taser einzusetzen, beeindruckte den 24-Jährigen nicht.
Schließlich fixierten und fesselten Polizeibeamte den noch nicht eindeutig identifizierten Mann.
Er gab zunächst falsche Personalien an. Weitere Ermittlungen führten zur Identität des Mannes. Dabei stellte sich heraus: Gegen ihn lagen drei Haftbefehle wegen nicht bezahlter Geldstrafen vor (insgesamt 2680 Euro).
Die Polizei stellte das Klappmesser sicher. In der Wache entnahm ein Arzt dem 24-Jährigen eine Blutprobe, die den Konsum von Kokain, Morphin und THC nachweisen konnte. Bei den weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei geht es u.a. um die Bedrohung und den Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte.
Besondere Gründe für eine Untersuchungshaft lagen nicht vor. Der Mann erhielt eine Gefährderansprache mit Hinweisen auf weitere strafrechtliche Konsequenzen und wurde anschließend von der Wache entlassen.
Quelle Polizei DO
Immer häufiger liest man, dass bei Bedrohungen oder Raub mit Messern oder anderen Waffen oder sogar bei deren Einsatz für die Täter keine Haftgründe vorlägen.
Wie kann das sein?
Es ist nach gesundem Menschenverstand offensichtlich, dass solche Typen eine gemeingefährliche Gefahr für die Allgemeinheit sind.
Brauchen wir überhaupt eine Justiz, wenn solche Taten keine unmittelbaren Konsequenzen haben und die Gesellschaft daher nicht geschützt wird?
Ihre Kritik ist verständlich, Herr Barnt, und wir teilen Ihre Sorgen. Haftgründe bestehen in der Regel schon dann nicht, wenn ein fester Wohnsitz vorliegt. Sie wissen vermutlich auch um die Kapazitäten der Haftanstalten – und der Überlastung der Justiz.
Sie haben natürlich recht und mir ist der Kapazitätsmangel in der Justiz und in den Haftanstalten bewusst.
Allerdings wären hier erstens die Haushaltspolitik und entsprechenden Präferenzen gefragt, zweitens sollte man sich Gedanken über die teilweise sehr lasche Auslegung geltenden Rechts machen und drittens sind solche Vorkommnisse ein Symptom, nicht jedoch die Ursache.
Drei wesentliche Aufgaben also für eine realitätszugewandte Politik.
Hoffen darf man ja noch …
Wir können Ihnen nur beipflichten, Herr Barnt. Beim Verfassen solcher Berichte kommen auch wir aus dem Kopfschütteln immer wieder nicht heraus.