Ein minderjähriger marokkanischer Seriendieb hat in einem Schnellzug nach Dortmund gleich vier schlafende Reisende bestohlen. Eine Sicherheitsmitarbeiterin sperrte ihn mit Hilfe eines Zeugen in eine Zugtoilette ein, um weitere Angriffe des aggressiven Jugendlichen zu verhindern.
Im Hauptbahnhof Dortmund berichtete die Zeugin den Bundespolizisten, dass der 17-Jährige zuvor mehrere schlafende Reisende bestohlen und die Beute an einer Tür gesammelt hatte.
Eine 22-Jährige berichtete, dass sie währen der Fahrt eingeschlafen sei. Beim Halt in Dortmund habe der Triebfahrzeugführer per Durchsage die Reisenden aufforderte, ihr Reisegepäck zu überprüfen.
Dabei sei der Irakerin aufgefallen, dass ihr Mobiltelefon fehlte. Dies lag zuvor neben ihr auf dem Sitz. Es fand sich in der Hosentasche des Diebes.
Ein weiterer Mitreisender (52) zeigte den Verlust seines Rucksacks und Mobiltelefons an. Das Gepäckstück stellten die Einsatzkräfte an der Zugtür sicher. Das Handy fanden die Bundespolizisten in der Unterhose des 17-jährigen Marokkaners.
Des Weiteren wandte sich eine 45-Jährige aus Hamburg an die Uniformierten und zeigte den Verlust ihrer Handtasche, ihres Smartphones sowie der Kopfhörer ihres Begleiters (24) an. Alles fand sich ebenfalls an der Ausgangstür deponiert.
Als der Minderjährige aus Weeze dann versucht habe, den Rucksack des Iraners zu stehlen, sei dieser aufgewacht und habe unverzüglich nach seinem Gepäckstück gegriffen. Daraufhin kratzte der 17-Jährige ihn mit den Fingernägeln an der Hand – ließ jedoch den Rucksack los.
Woraufhin ihn der 24-Jährige gemeinsam mit der Bahnmitarbeiterin in einer Toilettenkabine einsperrte.
In der Bundespolizeiwache wurde die Identität des 17-Jährigen anhand eines Ausweisdokuments zweifelsfrei festgestellt. Äußern wollte er sich nicht und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Die Beamten nahmen Fingerabdrücke, fertigten Lichtbilder, leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen räuberischen Diebstahls, Körperverletzung und Diebstahls ein.
Sodann konnte der Minderjährige seiner Wege gehen. Haftgründe bestanden nicht.
Quelle Bundespolizei