Zwei polizeibekannte Drogendealer, der eine sollte seit eineinhalb Jahren in Sicherungshaft sitzen, beide sind illegal in Deutschland. Am Silvesterabend flogen sie im Hauptbahnhof Dortmund auf.
Gegen 21:15 Uhr unterzog eine Bundespolizeistreife zwei Guineer (25, 27) einer Personenkontrolle. Der Ältere zeigte ein abgelaufenes Dokument aus, der Jüngere konnte überhaupt keinen Ausweis vorlegen.
Ermittlungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Münster gleich zwei Haftbefehle gegen den 25-Jährigen erlassen hatte: Das Amtsgericht hatte den wohnungslosen Afrikaner im März 2023 wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Erschleichens von Leistungen zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt, das Amtsgericht Münster Sicherungshaft gegen ihn angeordnet.
Wieso er sie nicht antrat, ist offen.
Die Durchsuchung der Männer brachte Drogen und eine Menge Bargeld zu Tage. Bei dem 27-Jährigen fanden die Einsatzkräfte ein Verschlusstütchen mit sieben Ecstasy-Tabletten, acht Plastiktütchen mit Cannabis sowie 265,- Euro Bargeld in einer szenetypischen Stückelung auf, bei dem 25-Jährigen sogar 3.245 Euro. Zur Herkunft schwieg sich der junge Mann aus.
Die weiteren Ermittlungen der Polizeibeamten ergaben, dass beide Guineer sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten.
Die Bundespolizisten nahmen die beiden polizeibekannten Männer fest. Der 25-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, er wird sich zudem wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und das Konsumcannabisgesetz sowie unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet verantworten müssen.
Der 27-Jährige kam ins Polizeigewahrsam – auch er werde sich wegen der Drogendelikte und unerlaubten Aufenthaltes im Bundesgebiet verantworten müssen, schließt die Bundespolizei.
Ob daraus Abschiebung erfolgt, ist offen. Von Untersuchungshaft ist in der Polizeimeldung nicht die Rede, woraus folgt, dass der Guineer im Anschluss aus dem Polizeigewahrsam wieder entlassen wurde.
Quelle Bundespolizei Dortmund
Der „Rundblick-Unna“ hat das falsch formuliert, oder ich hab es falsch verstanden, dend da war zu lesen:
„….. ie weiteren Ermittlungen der Polizeibeamten ergaben, dass beide Guineer sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten.“
Richtig hätte es ja wohl lauten müssen:
„.. weitere Ermittlungen GEGEN die Polizeibeamten ergaben, dass beide Guineer sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten,UND DESWEGEN GEGEN DIE POLIZEI ERMITTELT um die verantwortlichen Beamten sofort und endgültig ais dem Dienst zu entfernen!“
Peter