Ausbau der Bahnstrecke Münster-Lünen soll Verkehrswende auch im Nahverkehr forcieren – Land gibt 160 Mio. €

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Symbolfoto Bahngleise, Quelle RB-Archiv

Die Planungen für den Ausbau der Bahnstrecke zwischen Münster und Lünen können beginnen:

Mit Unterzeichnung der Planungs- und Finanzierungsvereinbarung haben am heutigen Dienstag, 3. Dezember 2024, das Land Nordrhein-Westfalen und die Deutsche Bahn den Weg für die Umsetzung des Projektes geebnet und damit einen wichtigen Baustein der Modernisierung des Schienenverkehrs gelegt, so das Land NRW.

Der Streckenabschnitt soll als Teil der Schienenmagistrale Nord-West von NRW über Bremen nach Norddeutschland in Teilbereichen zweigleisig ausgebaut werden.

Neben dem Fernverkehr profitiert auch der Nahverkehr, so das Land:

„Der Ausbau ist z. B. die Voraussetzung dafür, endlich den schnellen RRX Dortmund-Münster auf die Strecke zu bekommen.“

Die Unterzeichnung der Planungs,- und Finanzierungsvereinbarung ergänzt die bereits bestehende Rahmenvereinbarung Münster – Lünen zwischen Bund, Bahn und Land.

Werner J. Lübberink, Konzernbevollmächtigter der DB in NRW: „Mit unserem Sanierungsprogramm „S3“ setzen wir aktuell alles auf die Modernisierung unseres Bestandsnetzes.

Ziel ist es, die Infrastruktur Stück für Stück wieder zuverlässiger und leistungsfähiger zu machen. Gleichzeitig schaffen wir mit der heutigen Unterzeichnung ein wichtiges Fundament für den weiteren Ausbau der Schiene in der Region.

So möchten wir unseren Teil zur Verkehrswende beitragen und noch mehr Menschen vom Verkehrsmittel Bahn überzeugen.“

Das Land und der Bund sind sich einig, dass die Planung des 24 Kilometer langen Streckenabschnittes zwischen Werne und Münster-Amelsbüren gemeinsam aus einem Guss auf den Weg gebracht werden muss.

Erstmalig gibt es mit der Strecke eine Mischfinanzierung für Nah- und Fernverkehr. Konkret bedeutet das, dass der Ausbau über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) (Landesanteil) und den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) (Bundesanteil) anteilig finanziert werden soll.

Für die Finanzierung des GVFG-Anteils stellt das Land eine Förderung über landeseigene Mittel bis zu 160 Millionen Euro bis 2035 zur Verfügung.

Der Ausbau Münster-Lünen ist bereits seit vielen Jahren Thema. Es kommt auf der Strecke derzeit häufig zu Verspätungen, weil sie nur eingleisig ausgebaut ist.

Joachim Künzel, Geschäftsführer des SPNV-Aufgabenträgers NWL: „Der Ausbau der Strecke Münster – Lünen ist eines der Schlüsselprojekte, um den Bahnverkehr in der gesamten Region und darüber hinaus nach vorne zu bringen. Diese Maßnahme ist nicht nur eine dringend notwendige Investition in die Zukunft, sie ist maßgeblich, um das Verkehrsangebot langfristig stärken zu können und dem Mobilitätsbedürfnis der Menschen nachhaltig gerecht zu werden.“

Zum Hintergrund

Bei der Bahnstrecke handelt es sich um eine eingleisige, elektrifizierte Strecke zwischen Münster und Lünen. Wegen der Eingleisigkeit der Bahnstrecke bestehen erhebliche betriebliche Beschränkungen, die die Strecke zum Engpass machen.

Vorgesehen ist ein zweigleisiger Ausbau der Bahnstrecke zwischen Werne an der Lippe und Münster Amelsbüren. Bei diesem Vorhaben handelt es sich sowohl um ein Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege (im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030) als auch um ein mittelbares (und damit in die Zuständigkeit des Landes fallendes) Vorhaben des Deutschlandtaktes.

Während im Bedarfsplan Schiene lediglich ein partiell zweigleisiger Ausbau zwischen Capelle und Ascheberg (6 km) und eine Geschwindigkeitsanhebung vorgesehen sind, hat das Projekt des Deutschlandtaktes den zweigleisigen Ausbau zwischen Werne und Amelsbüren – insgesamt rd. 24 km – zum Inhalt.

Ziel ist es, auf die bestehenden und vom Land finanzierten Planungen aus 2011 aufzusetzen und für die getrennt finanzierten Maßnahmenanteile aus BVWP und Deutschlandtakt eine Planung „aus einem Guss“ zu ermöglichen. Dabei werden die Abschnitte zwischen Ascheberg und Capelle sowie die Bahnhöfe Davensberg und Amelsbüren durch den Bund finanziert (Bestandteil des vordringlichen Bedarfs, BVWP 2030). Die Vervollständigung der Zweigleisigkeit zwischen Werne und Amelsbüren wird als mittelbare Maßnahme des Deutschlandtaktes über das GVFG-Bundesprogramm finanziert werden.

Am 10. August 2023 erfolgte auf der Regionalkonferenz in Münster die Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie dem Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Deutschen Bahn (Regelung der Kostenverteilung zwischen Bund (60%) und Land (40%)).

Durch die Umsetzung der Maßnahme wird folgender verkehrlicher Nutzen erzielt:  

*    Kapazitätsausweitung für zusätzlichen Mehrverkehr im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
*    Engpassauflösung und damit Steigerung der Leistungsfähigkeit
*    Schnelle, halbstündliche Verbindung (Fernverkehr mit RRX) zwischen den Oberzentren mit dortigen optimierten Anschlüssen

Quelle Pressemitteilung Umwelt- und Verkehrsministerium NRW

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