Erneut ein polizeibekannter Aggressor am Dortmunder Hauptbahnhof, dem der Platzverweis herzlich einerlei ist

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Faust, Gewalt - Symbolbild, Quelle Rinke

Das Sanktionsmittel „Platzverweis“ beeindruckte auch an diesem Wochenende nicht wirklich jeden Sanktionierten.

Neben einem Ukrainer, der auf die Damentoilette des Dortmunder Hauptbahnhofs eindrang, Mitarbeiter angriff und eine Polizistin mit einem Hosenträger schlug, sorgte in einem Regionalzug ein extrem aggressiver Afrikaner für Stress des Zugpersonals und der Bundespolizei.

Gegen 3:25 Uhr Samstagfrüh wurde das Bundespolizeirevier am Dortmunder Hauptbahnhof über einen Fahrgast informiert, der in einem Regionalexpress in Dortmund lautstark Musik hörte und sie trotz mehrfacher Aufforderung durch das Zugpersonal nicht leiser machte.

Auf dem Bahnsteig zu Gleis 26 trafen die Einsatzkräfte auf den 23-Jährigen und nahmen ihn in Empfang. Als er realisierte, dass der Regionalexpress nun ohne ihn weiterfuhr, wurde er verbal aggressiv und begann die Polizisten während der Kontrollen zu beschimpfen.

Die Überprüfung des Guineers ergab, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens erteilten die Bundespolizisten ihm einen Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof.

Diesen ignorierte er, stellte sich statt dessen direkt vor die Polizisten und videografierte sie. Dabei fuchtelte er immer wieder mit seinem Handy vor dem Gesicht eines Beamten herum.

Dieser unterband die Fuchtelei, worauf es zum Handgemenge kam. Die Einsatzkräfte brachten den renitenten Afrikaner zu Boden und fixierten ihn. Er leistete erbittert Widerstand, indem er seine Arme vor seiner Brust verschränkte und die Fesslung erheblich erschwerte. Nur mit großer Kraftanstrengung konnten die Beamten ihn zur Dienststelle verfrachten, wo er gründlich durchsucht wurde und – nachdem er sich schließlich abgeregt hatte – seinen Weg eigenständig fortsetzen durfte.

Sanktioniert mit einem erneuten Platzverweis für den Dortmunder Hauptbahnhof und mit einem eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und des Hausfriedensbruchs.

Quelle Bundespolizei DO

3 KOMMENTARE

  1. Einschlägig vorbestraft.Keine Strafen bekommen.Erneut auf freien Fuß.Dieses Pack kann machen was man will und kommt ohne Strafe davon.Als deutscher sieht das nicht so aus.Heftige Geldstrafe und Anzeigen wären die Folge dann.

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