Eine 13-Jährige aus Bergkamen ist am Samstagabend (14.09.2024) verunglückt – auf einem Gefährt, das sie noch gat nicht hätte fahren dürfen.
Gegen 19.20 Uhr fuhr das Mädchen verbotenerweise, so Polizeisprecherin Nadine Richter, mit einem E-Scooter auf der Töddinghauser Straße und wollte gegenüber des Rathausplatzes die Straße überqueren.
Dabei übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und prallte dagegen.
Die 13-Jährige wurde leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Die Kreispolizeibehörde ergänzt folgende Hinweise zum Führen eines E-Scooters:
– Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balancehalten an Orten mit wenig oder ohne Straßenverkehr.
– Als Fahrer eines E-Scooters müssen Sie mindestens14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
– E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.- E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will, muss dies durch Handzeichen – wie beim Fahrradfahren – anzeigen.
– Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht, und dieScooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.
– Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw.
– Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu!
– Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy.
Quelle Kreispolizeibehörde Unna