13-Jährige verunglückt in Bergkamen mit E-Scooter

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Symbolbild, Quelle Pixabay

Eine 13-Jährige aus Bergkamen ist am Samstagabend (14.09.2024) verunglückt – auf einem Gefährt, das sie noch gat nicht hätte fahren dürfen.

Gegen 19.20 Uhr fuhr das Mädchen verbotenerweise, so Polizeisprecherin Nadine Richter, mit einem E-Scooter auf der Töddinghauser Straße und wollte gegenüber des Rathausplatzes die Straße überqueren.

Dabei übersah sie den Pkw eines 20-Jährigen aus Bergkamen und prallte dagegen.

Die 13-Jährige wurde leicht verletzt, konnte aber nach einer ambulanten Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Die Kreispolizeibehörde ergänzt folgende Hinweise zum Führen eines E-Scooters:

– Bevor Sie losfahren, üben Sie das Anfahren, Bremsen und Balancehalten an Orten mit wenig oder ohne Straßenverkehr.

– Als Fahrer eines E-Scooters müssen Sie mindestens14 Jahre alt sein. Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

– E-Scooter dürfen immer nur von einer Person genutzt werden.- E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer abbiegen will, muss dies durch Handzeichen – wie beim Fahrradfahren – anzeigen.

– Für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht, und dieScooter müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen.

– Für E-Scooter gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Pkw.

– Mit E-Scootern MÜSSEN Sie den Radweg benutzen. Ist der nicht vorhanden, müssen Sie auf der Fahrbahn fahren. Der Gehweg ist tabu!

– Wie beim Pkw heißt es auch auf E-Scootern: Hände weg vom Handy.

Quelle Kreispolizeibehörde Unna

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