Ämter verlangen Dokumente, die gar nicht existieren können: „Bürokratie-Wahnsinn“ in der Ukrainehilfe an Beispiel aus Werne

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Symbolbild Meinungsbeitrag - Eselsbrunnen auf dem Unnaer Markt / Archiv: S. Rinke RB

„Bürokratie-Wahnsinn“ bei der Hilfe für Ukraine-Flüchtlinge kritisiert dieser Leser, der sich als Alltagshelfer engagiert. Wir geben seine Erfahrungen hier als Lesermeinung wieder.

„Der Ukrainer Ihor S. und sein 7-jähriger Sohn Matvii kamen am 6. Juli dieses Jahres als Flüchtlinge nach Deutschland.

Zunächst wurden sie von einem Freund in Dortmund beherbergt. Weil er nur eine 1,5-Raum-Wohnung hat, suchten sie nach einer neuen Bleibe.

Eine Ukrainerin, die mit ihrer 15-jährigen Tochter in einer größeren Wohnung in Werne lebt, hat sich schließlich bereit erklärt, ihre Landsleute Ihor und Matvii als Gäste ab dem 18.Juli bei sich aufzunehmen.

Am 24. Juli besuchten Ihor und ich das Jobcenter in Bergkamen, um den Grundantrag für Leistungen gem. SGB-II zu stellen. (Anm. d. Red.: Bürgergeld).

Nachdem die dafür vorgesehenen Formulare am selbigen Tag abgegeben wurden, ist ihm eine Liste von angeblich erforderlichen Unterlagen überreicht worden.

Weil für den Leistungsbezug ein Girokonto benötigt wird, nahmen wir gestern einen Termin bei der Sparkasse in Werne wahr.  

Herr S. beantragte die Eröffnung eines Kontos, woraufhin ihm eine vorläufige Kontokarte ausgehändigt wurde.  

Nach Auskunft der Sparkasse sei das Konto aber erst nach Erhalt der Steuer-ID verfügbar. Diese ist beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn beantragt worden. 

Die dortige Bearbeitungszeit dauert mindestens 3 Wochen, sodass zum Monatswechsel August/September nicht gewährleistet ist, dass Herr S. sein etwaiges Guthaben aufgrund der möglichen Überweisung des Jobcenters nutzen kann.

Die Liste beinhaltete außerdem die Einreichung von Kontoauszügen der letzten 3 Monate.

Bekanntlich hatte Herr S. bisher aber gar kein Konto in Deutschland. Folglich besitzt er auch keine Kontoauszüge.

Ferner ist ein Sozialversicherungsausweis verlangt worden. 

Sozialversicherungsausweise wurden jedoch nur bis 2022 ausgestellt. 

Seit dem 1.01.2023 gibt es einen Versicherungsnummernachweis. Dieser Versicherungsnummernachweis wird bei Aufnahme der ersten Beschäftigung ausgestellt.

Die verlangte Krankenversicherungskarte stellt die AOK erst nach Vorlage der Steuer-ID aus.

Dies hatte bereits zur Folge, dass ein Arzt trotz Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der AOK eine Behandlung verweigerte. Herr S. benötigt aber dringend neue Medikamente, denn er ist Diabetiker und herzkrank.

Der Sohn von Herrn S. soll natürlich in der AOK mitversichert/familienversichert werden.

Dieses Ansinnen wird jedoch ebenfalls bürokratisch blockiert, denn die AOK verlangt eine beglaubigte Übersetzung der Geburtsurkunde von Matvii. Dieses Dokument muss beim Generalkonsulat der Ukraine beantragt werden. Die Bearbeitungszeit ist nicht absehbar.

Und ferner verlangt das Jobcenter eine Mietbescheinigung, die nicht beigebracht werden kann, weil kein Mietverhältnis existiert. „

Bernd Holzapfel

– Ehrenamtlicher Alltagshelfer –

Im Föckingsfeld 22

45891 Gelsenkirchen

2 KOMMENTARE

  1. Oh nein, es ist etwas kompliziert eine lebenslange Rundumversorgung für fremde zu bekommen die nie in irgendeiner Form eingezahlt haben. Ist die Demo gegen Rechts schon organisiert? Man man man

  2. Willkommen in unserer Welt!
    Ich wohne seit knapp 20 Jahren im Kreis Unna.
    Wenn ich für jede solcherartige Behördenposse immer einen Leserbrief an den RB geschrieben hätte, hätte ich zeitweilig wohl eine eigene Rubrik bekommen.
    Alleine die Zulassung eines aus den Niederlanden eingeführten Motorrades vor ca. 15 Jahren lassen den „Passierschein A38“ aus Asterix zu einer Randnote verkommen.

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