Ab Ostermontag, 1. April, ist Kiffen in Deutschland teilweise erlaubt.
Anlässlich des neuen Cannabis-Gesetzes gibt es Mitte April eine Veranstaltung dazu in Unna. Als Gesprächspartner stehen örtliche Experten der Drogen- und Suchthilfe zur Verfügung.
Der Abend wird vom Stadtmarketing Unna veranstaltet.
Hier alle Informationen dazu.
Wenn ich die verwirrende Gesetzgebung richtig verstanden habe, kann man wohl eher von einer „Eingeschränkten Nutzungserlaubnis“ anstatt von einer „Legalisierung“ sprechen. Der deutsche Richterbund hat Recht. Das Gesetz ist so schlecht gemacht, das es sogar mehr Strafverfahren bringen wird.
Eine Cannabispflanze braucht einige Monate, um zu reifen. Hinzu kommt der Trocknungsprozess. Wer also schon im April mit 20 Gramm Marihuana in der Tasche kontrolliert wird, hat die Drogen sehr wahrscheinlich nicht aus legalem Anbau.
Das Gesetz wird unzählige Verfahren mit sich bringen, ob jemand 95m oder 105m Luftlinie von einem Kindergarten konsumiert. Ein Konsument wird das wohl nicht vorher genau ausmessen.
Cannabis darf man nur besitzen, wenn man in einem Club ist oder selber Pflanzen anbaut. Ansonsten macht man sich strafbar! Wenn jemand Cannabis besitzt, nicht im Club ist oder nicht selber anbaut, ist es nicht legal. Jemand muß es ihm auch illegal gegeben haben. Wenn jemand gepresstes Haschisch besitzt, wird er sicherlich mehr als drei Pflanzen besessen haben. Jemand muß es ihm auch illegal gegeben haben.
Die Clubs müssen alles präzise über ihre Mitglieder notieren und den Behörden zur Einsicht zur Verfügung stellen. Die Behörden dürfen diese Daten auch für andere Verfahren verwenden. Clubbetreiber, die keinen finanziellen Ertrag haben dürfen, sollen für 500 Clubmitglieder „ehrenamtlich“ produzieren und können dabei schnell rechtlich Schwierigkeiten bekommen.
Eigendlich betrifft die Freigabe von Cannabis im wesentlichen nur Selbstanbauer.
Es sei denn, sie haben Kinder, vor denenen sie nicht fortwährend alles verschließen können. Sonst machen sie sich strafbar. Im Garten sollte man es also nicht anpflanzen. Drei Pflanzen können mit Blätter und Stil bis zu ein 1/2 oder 1 kg erreichen. Man darf aber nur 50 Gramm verwerten und der Rest muss anscheinend vernichtet werden. Der Rest, der auf dem Schwarzmarkt vielleicht ein paar tausend Euro Wert ist. Ob das jeder so streng einhält?
Noch wilder wird es, wenn Jugendliche ab 18 sich nun in der Wohnung Plantagen mit künstlichem Licht und künstlicher Bewässerung verbunden mit der entsprechenden Stromverkabelung zusammen basteln. Eine Anlage mit Strom, Hitze und Wasser, die 24/7 in Betrieb ist.
Wenn ein Selbstanbauer täglich ein Auto, Fahrrad oder E-Scooter benutzt, macht er sich beim Konsum schnell strafbar.
Jugendliche lesen in der Zeitung, das ist legal und rennen vermehrt unbekümmert mit größeren Mengen durch die Stadt und wundern sich, warum sie aufgrund des Geruches aufgegriffen werden und sich ein Strafverfahren einhandeln. Wenn ein Konsument aufgegriffen wird, der in der 8. Etage eines Hochhauses wohnt und in keinem Club ist, könnte das schon ein Grund zum ermitteln sein.
Als Krönung zu dem neuen Gesetz kommt noch die Amnestie für ehemalige Verfahren. Die onehin überlasteten Gerichte müssen dazu zehntausende Verfahren wieder neu aufrollen. Ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand.
Die Gesetze sind so schlecht gemacht, das sie tatsächlich mehr Strafverfahren erzeugen als vorher. Ein Scheitern der Legalisierung würde sich allerdings negativ auf das jüngere Wählerpotential auswirken, die die GRÜNEN damit auch für das geplanten Wahlrecht ab 16 ködern wollen. 4,5 Millionen Cannabiskonsumenten sind ein großes Wählerpotential. Wenn nun nicht geliefert wird, kann sich das bei denen negtiv auswirken. Daher muß es unbedingt durchgedrückt werden. Wenn man so ein Legalisierungsvorhaben allerdings auch noch mit einem Herrn Lauterbach plant, kann es ja handwerklich nur in die Hose gehen :-).
So mancher Konsument wird sich wundern, warum er plötzlich doch ein Ermittlungsverfahren hat.