Beim Einflug aufgeflogen, der Nächste bitte:
Wieder einmal hat die Bundespolizei am Dortmunder Airport bei der grenzpolizeilichen Kontrolle einen gesuchten Straftäter erwischt. Nach diesem ließen bereits drei Staatsanwaltschaften gleichzeitig fahnden.
Der besagte Reisende (21) händigte den Beamten am gestrigen Sonntagnachmittag (24. März) bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest/ Rumänien seine rumänische Identitätskarte aus. Überprüfungen ergaben dann, dass der junge Mann gleich dreimal per Haftbefehl gesucht wurde:
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte den Rumänen wegen eines Drogenvergehens, die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Unfallflucht zur Fahndung ausgeschrieben. Und das Amtsgericht Emden verurteilte den jungen Mann in der Vergangenheit wegen Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Da der 21-Jährige die ihm auferlegten Auflagen ignoriert hatte, musste er nun eine sofortige Zahlung leisten. Das konnte er auch:
Vor Ort am Airport beglich er die ausstehende Gesamtsumme in Höhe von 1250 Euro und konnte als freier Mann seine Reise ins Ruhrgebiet fortsetzen. Es wäre andernfalls eine Ersatzhaftstrafe fällig geworden.
Quelle Bundespolizei DO
Warum gibt es keine weiteren Konsequenzen?
Weil laut deutscher Rechtsprechung somit die Strafe gesühnt ist…