Im Prozess gegen die brutale Tierquälerei in einer Viehsammelstelle in Werne (wir berichteten) ist am Amtsgericht Lünen am heutigen Mittwoch, 31. Januar, das erste Urteil gefallen.
Das Schöffengericht verhängte gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des Schlachthofs Mecke eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Gefängnis – wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 38 Fällen.