Wohnbebauung zwischen Bornekamp, Südring und Bergpfad: Unna darf südlich der City „behutsam“ weiter wachsen

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Screenshot aus den Plänen der Stadt Unna - hier Blick auf die Bornekampstraße.

Wohnraum und Grundstücke für neue Häuser sind in Unna äußerst knapp.

Südlich der Innenstadt, zwischen Südring, Bornekampstraße und Bergpfad, darf deshalb künftig neu gebaut werden. Aber behutsam, betont die Stadt in dem Entwurf des entsprechenden Bebauungsplans, den der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 29.11.2023 zur Veröffentlichung beschloss.

Der offizielle Name des B-Plans lautet „Bebauungsplan Unna Nr. 152 „Bornekampstraße/Bergpfad“.

Sein Geltungsbereich umfasst fast den gesamten Bereich zwischen Südring, Bornekampstraße, dem von der Bornekampstraße abzweigenden südlichen Stichweg und dem Bergpfad.

Planungsanlass

Das Plangebiet zählt mit der Bornekampstraße zu den frühen Stadterweiterungen Unnas, die meist entlang der Ausfallstraßen erfolgten. Anfang 1900 und in den 20er bzw. 30er Jahren sind hier größere Stadtvillen auf großen, mit Hausgärten angelegten Grundstücken gebaut worden.

Ebenso alt sind die großen Platanen beidseitig der Bornekampstraße, die hier den Straßenraum bzw. das Stadtbild prägen und südlich dieses Straßenabschnittes fortgesetzt werden. Die Bornekampstraße setzt den Startpunkt in Unnas Naherholungsgebiet Bornekamptal. Diese Lage und die an der anderen Straßenseite gelegene Katharinenschule sowie das Freibad machen den Straßenzug zu einem bekannten Ort Unnas, der identitätsstiftend für die Gesamtstadt ist.

Die aufgelockerte Wohnbebauung am Bergpfad ist überwiegend in den 30er und 50/60er Jahren entstanden. Auch hier sind die Grundstücke großzügig geschnitten und gärtnerisch angelegt.

Im Gegensatz zu Bornekampstraße und Bergpfad ist der Südring durch eine ehemals dichte, geschlossener wirkende mehrgeschossige Bebauung mit einer gemischten Nutzung gekennzeichnet.

Kennzeichnend für das gesamte Plangebiet sind der hohe Durchgrünungsgrad des Innenbereichs, die starken Höhenunterschiede des Geländes, die architektonisch anspruchsvolle Bebauung sowie die zentrale Lage des Gebiets, welche den Bereich zu einem attraktiven Wohngebiet machen.

Es sind mehrere (Bauvor-)Anfragen gestellt worden, die im Bereich der Bornekampstraße die Errichtung großvolumiger Baukörper und/oder eine Bebauung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorsehen. Auch entlang des Bergpfads zeichnet sich stellenweise eine bauliche Überformung ab; hier liegen Anfragen für eine Bebauung von rückwärtigen Grundstücksteilen entlang der Ostseite des Bergpfads vor. Aufgrund des Abrisses der Gebäude am Südring werden auch hier vermutlich in nächster Zeit Bauvoranfragen und/oder Bauanträge eingereicht.

Für den Bereich zwischen Südring, Bornekampstraße, B1 und Bergpfad besteht derzeit kein Bebauungsplan. Um steuernd in diesem wichtigen Stadtbereich wirken zu können, stellt die Stadt jetzt den besagten B-Plan neu auf.

Mit dem Bebauungsplan sollen, so betont die Stadt, „die prägenden städtebaulichen Merkmale“ – Nutzungswart, Bauweise, Anordnung und Tiefe der überbaubaren Flächen, Gestalt der Häuser, bauliche Dichte, Parkplätze und auch Gestaltung der Vorgärten – planungsrechtlich gesteuert werden, um die Eigenart des Plangebietes zu erhalten.

Zudem wird vor dem Hintergrund des begehrten Wohnraums in Unna die „behutsame Weiterentwicklung des Plangebiets thematisiert“, so die Stadt. Hier die Skizze aus den Vorlagen.

Die Gebiete entlang der Bornekampstraße und des Bergpfads, die fast ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt werden, sollen als reines Wohngebiet festgesetzt werden.

  • Der zum Südring ausgerichtete Bereich soll Mischgebiet bleiben.
  • Es soll nur eine „moderate Nachverdichtung“ erfolgen:

Im Bereich der vorhandenen Bebauung entlang der Bornekampstraße sind Anbaumöglichkeiten vorgesehen. Entlang des Bergpfads und des Südrings werden für die straßenbegleitende Bebauung etwas großzügigere Erweiterungs- und auch Neubaumöglichkeiten definiert.

Entlang der Bornekampstraße wird eine Hinterlandbebauung aufgrund der geringen Tiefe der Grundstücke und der Hanglage ausgeschlossen.

Im Bereich des Bergpfads wird aufgrund der sehr großen Grundstückstiefen eine Bebauung in zweiter Reihe in beschränktem Umfang für städtebaulich vertretbar gehalten. Die zukünftigen Wohngebäude in dieser zweiten Reihe sollen lediglich im mittleren Teil der Grundstücke errichtet werden.

Durch Festsetzungen zur zulässigen Größe der Gebäude und eine Beschränkung auf zwei Wohneinheiten werden die Voraussetzungen für eine Nachverdichtung mit Ein- und Zweifamilienhäusern geschaffen.

Eine Vielzahl von Wohneinheiten, die nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans entspricht, könne damit ausgeschlossen werden.

Entlang des von der Bornekampstraße abzweigenden Stichwegs darf die dortige Wiese bebaut werden.

Der Innenbereich ist insbesondere im südlichen Teil durch größere zusammenhängende Flächen mit großkronigem Baum- und dichtem Gehölzbestand geprägt.

Aufgrund seiner Bedeutung für Flora und Fauna wie auch für das Klima soll dieser in sich geschlossene Bereich in großen Teilen erhalten bleiben. Zum Schutz des Bestandes werden ca. 10.500 m² als private Grünfläche mit einem Pflanzerhaltungsgebot festgesetzt. Bauen wird hier ausgeschlossen.

Darüber hinaus trifft der B-Plan Festsetzungen, die zum Erhalt der Gehölzstrukturen in den heutige Hausgärten genutzten Bereichen beitragen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 152 „Bornekampstraße / Bergpfad“ vom 15. 12. 23 bis zum 26. 1. 24 öffentlich ausgelegt – mit Begründung, Umweltbericht, Fachgutachten und den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen.

Einzusehen sind die Pläne

  • auf der Internetseite https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/planverfahren
  • im Rathaus, 3. OG, Aushang neben Raum 307, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr
  • Über das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://bauleitplanung.nrw.de

Anregungen und Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (per Email: bauleitplanung@stadt-unna.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Kreisstadt Unna, Dezernat 3 / Bereich 61 – Stadtplanung, Rathausplatz 1, 59423 Unna, per Fax (Faxnummer 02303/103-608, ab dem 01.01.2024 02303/103-6198) oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Quelle PM Stadt Una

1 KOMMENTAR

  1. 20 Jahre haben wir miterlebt wie der einst prächtige Bergpfad durch die neue Erbengeneration Stück für Stück zugebaut wurde und die Straße ihren alten Charme verloren hat. Villen wurden durch häßliche Bauhausvierecke mit Steingärten ersetzt. Ehemals prächtige Gärten aus kommerziellen Gründen fast bis auf den letzten Meter zugebaut. Hunderte Bäume wurden gefällt. Die ehemals grüne Oase eingerahmt zwischen B1, Hertinger Straße und Innenstadtring verschwindet immer mehr.

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