Da das vermeintliche Herrchen dieses Hundes der Polizei hinreichend bekannt war, forschte sie mal nach, was es denn mit dem Hund auf sich hatte. Ergebnis: Da stimmte etwas nicht.
Mit einem unterschlagenen Hund wurde vorige Woche ein Wohnungsloser im Hauptbahnhof Dortmund erwischt. Ein Bahnmitarbeiter rief vormittags das Bundespolizeirevier an. Er habe kurz zuvor einen 29-jährigen Mann angetroffen, der bereits polizeilich bekannt war und einen Hund mit sich führte. Auf Nachhaken des DB-Mitarbeiters hatte der Obdachlose behauptet, er hätte den Hund an einem Baum angebunden gefunden und ihn daraufhin mitgenommen.
Einsatzkräfte der Bundespolizei trafen den 29-Jährigen sowie die Bahnmitarbeiter in der Bahnhofshalle an. Die Frage nach einem Eigentumsnachweis für den Hund verneinte der Pole. Er behauptete, das Tier in Hannover angeleint an einem Baum gefunden zu haben.
Genauere Angaben zu der Örtlichkeit konnte der polizeibekannte junge Mann nicht machen. Er beharrte darauf, dass der Hund jetzt ihm gehöre, da er ihn ja gefunden habe.
Um den rechtmäßigen Besitzer des Tieres ausfindig zu machen, wurde auf dem Revier die Feuerwehr zur Auslesung des Chips alarmiert. Da der Hund sowohl gechipt als auch bei Tasso registriert war, wurde die Besitzerin zügig ermittelt: Es handelte sich um eine 20-jährige Frau aus Berlin.
Als diese nicht auf die Anrufe reagierte, wurde eine Streife der Polizei Berlin an die Meldeadresse der junge Frau entsandt. Vor Ort trafen die Berliner Einsatzkräfte die 20-Jährige an: Sie berichtete, sie habe den Hund an einen Mann verkauft. Der Kontakt zu dem Käufer soll dabei lediglich über einen Kurznachrichtendienst stattgefunden haben.
Durch die angegebenen Daten wurde der Käufer ermittelt. Auch er reagierte nicht auf die Anrufe der Polizeibeamten.
Aus diesem Grund wurde der Hund zugunsten des rechtmäßigen Inhabers sichergestellt und zur weiteren Betreuung dem Tierschutz aus Dortmund übergeben.
Überprüfungen des tatverdächtigen Polen ergaben dann noch, dass die Staatsanwaltschaft Neuruppin bereits nach seinem Aufenthaltsort, wegen des Diebstahls, fahnden ließ.
Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen der Unterschlagung gegen den Wohnungslosen ein.
Quelle Bundespolizei DO