Wohl dem, der zahlungskräftige Verwandtschaft hat.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Sofia flog vorige Woche am Dortmunder Airport ein Bulgare auf, der mi4 gleich 2 Haftbefehlen gesucht wurde:
Das Amtsgericht Remscheid hatte im Rahmen einer Bußgeldsache bereits Oktober 2021 sieben Tage Erzwingungshaft gegen den heute 33-Jährigen angeordnet und ihn noch früher – im April 2021 – wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt. 80 Tagessätzen zu je 15 Euro wären fällig gewesen. Doch der Osteuropäer zahlte nicht.
Da er zudem die ergangene Haftantrittsladung ignoriert hatte, war er zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Und nun erwies sich der Vorteil zahlungskräftiger Verwandtschaft: Denn nach seiner Festnahme am Airport kontaktierte der Verurteilte direkt seine Schwester – die die geforderte Summe in Höhe von 1.600 Euro wenig später bei der Bundespolizei bezahlte.
So verhinderte sie in letzter Sekunde die 87-tägige Ersatzhaftstrafe ihres Bruders.
Quelle Bundespolizei