Sie werden in den Schulen im Kreis Unna dringend gebraucht:
Das Schulamt für den Kreis Unna begrüßte am Donnerstag, 27. April2023 insgesamt 18 Lehrkräfte und 7 pädagogische Fachkräfte, die ab dem 1. Mai 2023 die Teams in den Grundschulen unterstützen werden.
Die 25 neuen Fachkräfte werden in Bergkamen (2), Bönen (2), Fröndenberg (1), Holzwickede (1), Kamen (2), Lünen (9), Schwerte (1), Selm (3) und Unna (4) eingesetzt.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Schulamt für den Kreis Unna und der Kreisverwaltung haben sie im Kreishaus begrüßt.
Bevor es in die Klassenräume zum praktischen Unterricht geht, mussten die Pädagoginnen und Pädagogen erst einmal Papierkram erledigen. Schließlich gab es Urkunden bzw. Arbeitsverträge sowie Informationen zu den richtigen Anlaufstellen bei Fragen und Sorgen. Natürlich durften auch Informationen über den Kreis, in dem die neuen Pädagogen nun zumindest beruflich Zuhause sind, nicht fehlen.
Vor allem gab es bei der Willkommensfeier im Kreishaus Unna für alle Neuen eins: viele Glückwünsche zur neuen Aufgabe und festes Daumendrücken für eine erfolgreiche Arbeit. PK | PKU
PM Kreisverwaltung Unna
Stichwort Lehrermangel an Grundschulen
NRW-weit fehlen Zehntausende Lehrkräfte, überwiegend im Primarbereich. Das Land hat verschiedene Maßnahmen dagegen aufgelegt.
Vorgezogene Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte
„Sozialpädagogische Fachkräfte sind für die Grundschulen von unschätzbarem Wert. Daher hat die Landesregierung bereits in den ersten drei Maßnahmenpaketen hier einen Schwerpunkt gesetzt“, heißt es in einer Mitteilung der NRW-Regierung.
“ Dieses zusätzliche Personal soll die Lehrkräfte vor allem beim Präsenzunterricht in der Schuleingangsphase unterstützen. Zu einem späteren Zeitpunkt können dann im selben Umfang auch wieder grundständig ausgebildete Lehrkräfte eingestellt werden.
Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden
Mit diesem Instrument können die Schulleitungen auf zeitweilige Personalengpässe reagieren und das vorhandene Personal entsprechend der jeweiligen Erfordernisse der Schule einsetzen. Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann aus schulorganisatorischen Gründen für einen begrenzten Zeitraum über- oder unterschritten werden. Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.“