Vor zwei Gerichten haben Bürger gegen Coronamaßnahmen geklagt und mit Bekanntgabe am heutigen Freitag, 4. 2. 22, Recht zugesprochen bekommen. Das eine Urteil ist allgemein für ganz NRW gültig, das andere ausschließlich auf den Kläger bezogen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat über die Eilanträge zweier Sonnenstudiobetreiber bezüglich der 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios entschieden – Bericht HIER;
das Verwaltungsgericht Osnabrück entschied zugunsten eines Klägers über die Verkürzung des Genesenenstatus von 6 auf 3 Monate, Bericht HIER.