Kontaktverbote gelten nicht für Gastronomie – Privat dürfen 10 feiern, im Lokal 749

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Symbolbild Partyraum, Feiern - Quelle Pixabay

Die neue Coronaschutzverordnung, gültig ab dem morgigen Dienstag (28. 12. – wir berichten HIER), sorgt bei der Gastronomie für Erleichterung. Denn:

„Gastronomische Angebote können weiterhin unter den entsprechenden Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden!“, verkündet der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA NRW auf seiner Website.

„Die vielfach diskutierten Kontaktbeschränkungen gelten nicht in der Gastronomie. Der DEHOGA NRW konnte sich mit seinen Argumenten von notwendiger Planungssicherheit durchsetzen. Auch flächendeckende 2G+-Regelungen im Gastgewerbe sind weiterhin nicht vorgesehen.“

Lesen Sie bei Interesse weiter HIER.

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