Er verweigerte die Maske im Zug, spuckte, trat, pöbelte, verletzte einen Polizeibeamten – das alles im volltrunkenen Zustand.
Viel Arbeit bekamen Bundespolizisten Samstagfrüh, 10. 7., an einem Bahnsteig am Hauptbahnhof Dortmund mit einem äußerst renitenten Maskenverweigerer und Schwarzfahrer.
Gegen 01:30 Uhr wurde die Bundespolizei zu einer Regionalbahn gerufen, die in den Hauptbahnhof eingefahren war. Im Zug sollte sich ein Mann befinden, der sich verbal aggressiv verhielt, andere Reisende belästigte und sich weigerte, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Polizisten betraten den Zug, fanden den Mann und forderten ihn auf: „Bitte steigen Sie aus. Bitte verlassen Sie den Zug.“ Das taten sie mehrfach ohne Erfolg. Der 24-jährige, ein in Herne wohnender türkischer Staatsbürger, weigerte sich.
So vehement wehrte er sich gegen die Bundespolizisten, dass ihm noch im Zug Handfesseln angelegt werden mussten.
Bei der Fesselung entdeckten die Beamten im Hosenbund des Mannes ein Messer, das sie zum Selbstschutz sicherstellten. Anschließend wurde der junge Mann von mehereren Polizeibeamten in die Räumlichkeiten der Bundespolizei gebracht.
Das gestaltete sich schwierig, denn der aggressive 24-Jährige versuchte immer wieder gezielt in Richtung der Beamten zu treten – und traf auch, verletzte einen Polizisten schmerzhaft an der Hand. Dazu ließ der junge Mann einen Schwall an Beleidigungen los.
Ein Alkoholtest ergab, dass er mit über zwei Promille alkoholisiert war.
Der polizeibekannte 24-Jährige randalierte in der Wache weiter. Er trat wild gegen das Mobiliar, beleidigte die Bundespolizisten weiter aufs Übelste und spuckte in ihre Richtung.
Da der Tobende, was mit Blick in sein Register ersichtlich wurde, schon mehrere aufeinanderfolgende Straftaten begangen hatte, wurde er in Gewahrsam genommen, um weitere Straftaten zu verhindern. Den Einsatz dokumentierten die Bundespolizisten mittels Bodykamera und stellten die Aufnahmen als Beweismittel sicher.
Den polizeibekannten Gewalttäter erwartet nun ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Körperverletzung, Erschleichen von Leistungen (er hatte kein gültiges Zugticket) und Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung. Von ausreichenden Haftgründen, die eine Untersuchungshaft rechtfertigten, teilt die Bundespolizei hingegen nichts weiter mit.
Quelle: Bundespolizei Dortmund