Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind weniger als 24 Stunden nach dem gestrigen Inkrafttreten bereits zwei Dutzend Eilanträge und Beschwerden gegen das umstrittene Infektionsschutzgesetz eingegangen. Wie der Deutschlandfunk mit Verweis auf einen Gerichtssprecher meldete, seien schon am Freitagmittag 25 Verfahren erfasst worden, und es träfen laufend weitere ein.
Der bayrische SPD-Abgeordnete Florian Post hat zusammen mit seiner Verfassungsbeschwerde nach eigenen Angaben auch eine einstweilige Anordnung beantragt, um die Maßnahmen (zu denen auch eine Ausgangssperre ab Inzidenz 100 von 22 bis 5 Uhr gehört) außer Vollzug zu setzen.
Wann die Verfassungsrichter entscheiden, ist laut dem Sprecher noch nicht absehbar.
Auch FDP und Freie Wähler haben Klagen gegen das Infektionsschutzgesetz angekündigt.
Freie Wähler Hamm: „Massive Eingriffe in Bürgergrundrechte“
Die Freien Wähler in Unnas Nachbarstadt Hamm positionieren sich energisch gegen die Ausgangssperre.
In einer Pressemitteilung von dieser Woche erkennen sie hier einen „massiven Eingriff in die Grundrechte“ der Bürger.
„Trotz der ,3. Welle´ ist die Sterberate im Vergleich gesunken. Gesunken ist aber auch – nachzulesen im DIVI-Register – die Anzahl der Intensivbetten. Es ist unseriös, Panik hinsichtlich lokaler Belegungsraten bei Intensivbetten zu schüren und parallel dazu Betten abzubauen.“
Alle bisherigen Maßnahmens hätten auch in Hamm bisher zu keiner nachhaltigen Eindämmung des Infektionsgeschehens geführt. Deshalb müssten „… erweiterte intelligentere Maßnahmen her, die die Bürger verstehen und mittragen können und wollen“.
Dazu gehört nach Überzeugung der Freien Wähler NICHT
- das Tragen von FFP2-Masken im Freien
- oder nächtliche Ausgangssperren, die z. B. in Hannover und im Märkischen Kreis schon von Richtern gekippt wurden. Auch im Kreis Unna und in Hagen, doch gelten die Urteile nur für die betreffenden Kläger.
Nben dem Inzidenzwert müsse die Anzahl der Testungen ins Verhältnis gesetzt werden. „Es sollte nicht nur jedem Wissenschaftler klar sein, daß bei zunehmender Anzahl an Testungen auch zwangsläufig mehr positive Fälle festgestellt werden. Somit ist diese Zahl allein irreführend.“
Zu einem Gesamtbild gehörten nach Ansicht renommierter Wissenschaftler auch der so genannte R-Wert, die Kapazität der Intensivbetten vor Ort als auch die tatsächlichen Sterberaten im Verhältnis zum Vorjahreszeitraum.