Die Kreisstadt kündigt eine Premiere an. Erstmals streamt sie live aus einer politischen Sitzung.
Und zwar am Donnerstag, 22. April, aus dem Haupt- und Finanzausschuss – beim Tagesordnungspunkt „Eissporthalle“.
In der Sitzung, die um 17 Uhr in der Stadthalle Unna beginnt, wird die Verwaltung unter anderem mögliche Szenarien zum Wiederbetrieb der Eissporthalle vorstellen.
„Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Anzahl der möglichen Besucherinnen und Besucher auf 18 Personen begrenzt“, erläutert die Stadt die sehr begrenzten Möglichkeiten, Zuschauer und -hörer zuzulassen.
Damit sich aber eine breite Öffentlichkeit informieren kann, hat die Stadt Unna für den Tagesordnungspunkt „Sachstand zur Eissporthalle“ einen Livestream unter https://app.sli.do/event/avnfvh0v eingerichtet. Dieser beginnt ab 17.30 Uhr.
Dieser Link ist ab Donnerstag über die Homepage der Stadt Unna aufzurufen.
Nach der Vorstellung der möglichen Szenarien für den Wiederbetrieb der Eisporthalle endet die Übertragung. Die anschließende politische Beratung wird nicht live übertragen, „aus rechtlichen Gründen“, so die Stadt.
Da die Anzahl der Besucher auf 18 begrenzt ist, müssen weitere Personen abgewiesen werden, um den erforderlichen Mindestabstand in der Stadthalle einhalten zu können.
Livestream aus Ratssitzungen – der rechtliche Aspekt
Der Städte- und Gemeindebund NRW stellt zum Live-Streaming von Ratssitzungen allgemein Folgendes fest:
Während solcher Aufzeichnungen im Live-Streaming werden personenbezogene Daten der jeweiligen Anwesenden verarbeitet. Diese Verarbeitung bedarf nach Art. 6 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) einer datenschutzrechtlichen Rechtfertigung. In Betracht kommt hierfür nur eine vorherige Einwilligung, da die Alternativen des Art. 6 Abs. 1 DS-GVO ausscheiden.
Neben den Vorteilen von Live-Streaming-Angeboten oder Aufzeichnungen ist weiterhin zu bedenken, dass die Ratsarbeit ein kommunales Ehrenamt darstellt. Die Ehrenamtlichen sind rhetorisch nicht genauso geschult und vorbereitet wie Berufspolitiker. Aus diesem Grund könnten bei dem Einen oder Anderen Hemmungen entstehen und die Mitarbeit in der Kommunalpolitik unattraktiver werden.
Wegen dieser allgemeinen Bedenken haben sich die kommunalen Spitzenverbände stets gegen eine verbindliche Regelung in der GO NRW ausgesprochen.
Den Kommunen steht es dennoch frei, solche technischen Möglichkeiten unter Wahrung der Datenschutzvorschriften zu nutzen. Das bedeutet, jedes Ratsmitglied muss einer etwaigen Aufnahme zustimmen. Ein Widerspruch einer einzelnen Person führt dazu, dass sichergestellt werden muss, keine personenbezogenen Daten dieser Person verarbeitet werden. Andernfalls läge ein Datenschutzverstoß vor.
Der Widerspruch einzelner Ratsmitglieder führt unter Umständen zu einem erhöhten Aufwand während des Live-Streamings, da die betreffende Person weder bildlich gezeigt noch deren Wortbeiträge übertragen werden dürfen. Eine technisch gegebenenfalls handhabbarere Alternative ist die Aufzeichnung von Rats- und Ausschusssitzungen und eine anschließende Veröffentlichung. Hierbei können im Nachgang bei Widerspruch eines Einzelnen dessen Bilder und Wortbeiträge geschwärzt bzw. herausgenommen werden.
Sofern Ratssitzungen aufgezeichnet werden, müssen etwaige Löschfristen beachtet werden. Grundsätzlich sind die Daten zu löschen, wenn sie nicht mehr für den ursprünglichen Zweck benötigt werden. Es sind jedoch auch Höchstfristen festzusetzen, bis wann diese Daten gelöscht sein müssen.
Das Löschen muss auch nachweisbar stattfinden.
Az.: 17.1.1-002/001
Am Haupteingang der Stadthalle stehen zwei separate Zugänge zur Verfügung. Einer ist für die Besucher vorgesehen, der andere für die Gremienmitglieder, Fraktionsgeschäftsführungen, Presse und Angehörige der Verwaltung. Bereits vor Eintritt in die Stadthalle, insbesondere auch dann, wenn es zu Wartezeiten kommen sollte, aber auch in der Halle ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zu achten. Die Maskenpflicht gilt sowohl im Begegnungsverkehr als auch am Sitzplatz. Die Eingänge sind für Ausschussmitglieder für die Vorbesprechungen ab 15.45 Uhr geöffnet, für Besucher ist der Einlass ab 16.30 Uhr.
Am Eingang erfolgt eine Registrierung der Besucher (Name, Adresse, Telefonnummer). Dies dient dazu, um im Falle einer Infektion mit dem Corona-Virus Infektionsketten nachvollziehen und Kontaktpersonen schnellstmöglich informieren zu können. Die Daten werden ausschließlich für den oben genannten Zweck im Sinne des Infektionsschutzgesetzes erhoben und nach Ablauf von einem Monat gelöscht. Ohne diese Angaben kann ein Zutritt zur Stadthalle nicht gestattet werden.
Die Kreisstadt Unna ist berechtigt, Besucher zur Vorlage eines amtlichen Lichtbilddokumentes aufzufordern (reine Sichtkontrolle).
Die Erfassung aller weiteren Personen erfolgt ebenfalls im Eingangsbereich. Die Teilnahme von Mitarbeitenden der Verwaltung wird auf das unbedingt notwendige Maß reduziert.
Alle Personen, die unter Krankheitssymptomen leiden, in den letzten 14 Tagen Kontakt zu positiv auf das Virus Getestete hatten oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind, sollen der Sitzung fernbleiben. Anweisungen zur Sicherstellung ausreichender Abstände aller Anwesenden und zu sonstigen hygienischen Vorkehrungen ist Folge zu leisten.